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Schweinestallfotos: Tierschützerin hat sich strafbar gemacht

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Das Polizeigericht des Sensebezirks hat eine 51-jährige Tierschützerin wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Sie hatte Fotos von einem Schweinestall gemacht.

Mit ihrer Kamera und einem Zoom-Objektiv ausgerüstet machte eine 51-jährige Tierschutzaktivistin im Herbst 2019 Bilder eines Sensler Schweinestalls (die FN berichteten). Aufgrund ihrer anschliessenden Anzeige beim Veterinäramt wurde der Betrieb kontrolliert und wegen eines Mangels gebüsst. Damit war der Fall aber noch nicht vom Tisch. Im Gegenzug reichte der Schweinestallinhaber nämlich eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch ein.

Die Staatsanwaltschaft gab dem Schweinehalter recht und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe. Die Tierschutzaktivistin wollte diesen Entscheid nicht akzeptieren und zog den Fall weiter. Nach der Hauptverhandlung vergangene Woche steht nun das Urteil im Fall fest: Auch das Polizeigericht des Sensebezirks kommt zum Schluss, dass die Frau Hausfriedensbruch begangen hat. Dies ist dem Urteil zu entnehmen, welches den Parteien diese Woche eröffnet wurde.

Stall wahrscheinlich nicht betreten

Zwar geht Polizeirichterin Debora Friedli-Bruggmann in ihrem Urteil nicht davon aus, dass die Beschuldigte den Schweinestall betreten hat. Es sei jedoch davon auszugehen, dass das Grundstück auf der Seite, wo sich die Tierschützerin aufgehalten hatte, von einem Zaun umgeben war. Und auch, wenn der Zaun teilweise am Boden lag und beschädigt war, hätte sich die Beschuldigte trotz eines «Eintritt verboten»-Schildes und gut sichtbarer Überwachungskameras im unmittelbaren Umfeld des Hauses aufgehalten. Es sei klar ersichtlich gewesen, dass der Inhaber nicht gewollt habe, dass Fremde sein Grundstück betreten.

Laut der Urteilsbegründung erfüllt die Tierschutzaktivistin den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Der 51-Jährigen wird eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40 Franken und eine Busse von 300 Franken ausgesprochen. Dem Schweinehalter wird sie ausserdem die Anwaltskosten von rund 4200 Franken bezahlen müssen.

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