Strassburg Die Schweiz hat zwei abgewiesenen Asylbewerberinnen aus Äthiopien zu Unrecht während Jahren ein legales Zusammenleben mit ihren Ehegatten verwehrt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen Recht gegeben und je 5000 Euro Genugtuung zugesprochen. Die beiden Frauen wurden als Asylbewerberinnen den Kantonen St. Gallen und Bern zugewiesen. sda
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