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Schweiz kann Ventilklausel auch 2011 nicht anwenden

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Bern Die Ventilklausel ist eine Sicherheitsvorkehrung im Rahmen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Das Instrument erlaubt es der Schweiz unter bestimmten Umständen, den Zustrom von Arbeitskräften aus dem EU-Raum zu bremsen. In der Sonntagspresse kündigte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann an, über eine Verschärfung der Ventilklausel nachdenken zu wollen. Experten halten dies für ein riskantes Vorhaben: Denn bei Neuverhandlungen würde auch die EU neue Forderungen stellen, die gar zu einer Verschlimmerung der Schweizer Ausgangslage führen könnte.ki

Bericht Seite 15

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