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«Schweizerkracher» gegen Krähen – oder doch gegen Hunde?

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Autor: Imelda Ruffieux

TAFERS«Das Urteil, das dieses Gericht fällt, wird die Probleme zwischen Ihnen beiden nicht lösen», stellte Polizeirichter Reinold Raemy, Gerichtspräsident, fest, noch bevor er sich zur Urteilsfindung zurückzog.

Lärm und Hundehäufchen

Er fasste damit den Verhandlungsverlauf eines Nachbarschaftsstreits zusammen: Der Anwohner einer Hundesporthalle im Unteren Sensebezirk fühlt sich vom Lärm belästigt und beanstandet auch, dass Hundebesitzer ihre Tiere regelmässig auf seinem Land Häufchen machen lassen. Schon öfters hat es deshalb zwischen ihm und den Betreibern der Halle Geplänkel gegeben.

Lebensqualität eingebüsst

Der 45-Jährige gab auch offen zu, dass er ab und zu einen Feuerwerkskörper explodieren liess, um den Hundepark zu stören – ja er liess gegenüber der Polizei sogar verlauten, dass er nichts unversucht lassen wolle, bis diese Anlage verschwunden sei. Seit der Hundepark bestehe, habe er eine Einbusse an Lebensqualität hinnehmen müssen.

Die Betreiberin des Parks hat nach zwei Vorfällen letztes Jahr Strafklage eingereicht. Sie schilderte, dass die Hunde durch den Knall in Panik gerieten und kaum noch zum Training zu bewegen waren. Ein Zeuge, ein professioneller Hundetrainer, bestätigte diese Angaben.

Der Angeklagte wurde vom Polizeigericht zu einer Busse von 300 Franken sowie der Übernahme der Verfahrenskosten (500 Franken) und der Gerichtsgebühren verurteilt. Allerdings hatte dieses Urteil im Grunde nichts mit der Hunde-Problematik zu tun, denn der Mann beharrte darauf, dass er genau bei diesen beiden Vorfällen nicht wegen der Hunde «Schweizerkracher» explodieren liess, sondern um Krähen zu verjagen. Diese stellten auf seinem Land eine echte Plage dar, da sie z. B. die Begrünung des Flachdachs seines Hauses beschädigten, führte er aus.

Krähen oder Hunde?

Der Gerichtspräsident bohrte nach, doch der Angeklagte blieb bei seiner Version. Er liess aber durchblicken, dass es ihn nicht gestört habe, wenn durch die Knallerei auch die Hundehalle betroffen gewesen sei. «Krähen oder Hunde, gibt es da einen Unterschied?», stellte er sarkastisch die Frage.

Das Urteil bezog sich deshalb auf eine «Übertretung des Gesetzes über die Jagd sowie den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume». Der Polizeirichter bestätigte damit ein Urteil des Untersuchungsrichters – ein Urteil, welches der Angeklagte nun angefochten hatte.

In seiner Urteilserwägung betonte Reinold Raemy, dass er nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» geurteilt habe: mangels Beweisen müsse man dem Mann glauben, dass es ihm bei diesen Vorfällen um Krähen und nicht um die Hunde gegangen sei.

Es geht weiter

Da der nun Verurteilte vor kurzem seinerseits gegen den Hundepark Klage wegen Lärmemissionen eingereicht hat, ist das letzte Kapitel dieser Angelegenheit noch nicht geschrieben.

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