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Schweizermacher für eine Generation

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Um 8.30 morgens schiebt Gilles Schorderet das Schild an der Tür im ersten Stock des Sitzes der Direktion der Institutionen, der Land- und Forstwirtschaft auf «occupé». Auf dem langen sechseckigen Tisch liegen die Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten, welche das Schweizer Bürgerrecht erlangen wollen. Jedes Mitglied der Einbürgerungskommission greift sich ein oder mehrere Dossiers und beginnt diese zu studieren. SVP-Grossrat Schorderet hat als Präsident alle Dossiers bereits gelesen und sich Notizen gemacht.

Der Präsident nimmt oben am Tisch Platz, zur Rechten die Kommissionssekretärin, zur Linken die Vizepräsidentin, Grossrätin Yvonne Stempfel (CVP), dazu auf beiden Seiten die restlichen fünf Kommissionsmitglieder.

Um 8.55 Uhr eröffnet der Kommissionspräsident die Sitzung. Er erteilt dann das Wort jenem Mitglied der Kommission, welches das erste Dossier studiert hat. Dieses präsentiert kurz die Person, welche eine Einbürgerung beantragt hat. Dann bittet der Präsident die Person in den Saal.

«Ich heisse Sie willkommen auf ihrer letzten Etappe zur Schweizer Staatsbürgerschaft», lautet üblicherweise Schorderets Begrüssung. Er erklärt den Antragstellern, dass im Verlauf der Anhörung Fragen über den Lebenslauf, die Motivation für die Schweizer Staatsbürgerschaft und einige Kenntnisse über das Land und seine Institutionen gefragt werden. «Ich versuche, eine entspannte Atmosphäre herzustellen», so der 54-Jährige.

Die Frage nach der Motivation

«Im Zentrum steht immer die Motivation: Warum wollen die Personen Schweizer Bürger oder Bürgerin werden?» Viele Antragsteller seien in die Schweiz gekommen, um Geld zu verdienen und später in ihr Heimatland zurückzukehren. Dann aber kommen Kinder und Grosskinder dazu, und irgendwann können sie nicht mehr zurückkehren. «Viele sagen, dass sie wie Ausländer angesehen werden, wenn sie ihr Heimatland besuchen.»

Bei der Einbürgerungskommission kommt es immer gut an, wenn die Antragsteller signalisieren, dass sie «die Zukunft unseres Landes mitgestalten wollen», so Schorderet.

Wie gut jemand in der Schweiz integriert ist, merkt man oft daran, wie gut sich die Person auf Deutsch oder Französisch ausdrückt. Schorderet weiss aber auch, dass es nicht allen Personen im gleichen Mass möglich ist, am öffentlichen Leben teilzunehmen, etwa wenn die Arbeit oder die Betreuung der Familie zu Hause viel Zeit in Anspruch nimmt.

Und wenn ein Anwärter auf das Bürgerrecht nach einem Glas Rotwein zu viel am Steuer von der Polizei angehalten wurde? «Das wissen wir: Es steht alles im Dossier», so der Präsident der Einbürgerungskommission. Selbst wenn eine Person nur als Zeuge einvernommen wurde, weiss die Kommission davon. Schliesslich gibt es für die Kommission ein wichtiges Kriterium: ob die Person die Steuern bezahlt. «Wir wollen auch wissen, ob ein Kandidat am wirtschaftlichen Leben unseres Landes teilnimmt», erklärt Schorderet.

9286 Personen: fast eine Stadt

Tempi passati: Die Fragen nach den sieben Bundesräten, nach der Anzahl der Kantone, nach den Freiburger Bezirken und den Voralpengipfeln hat Gilles Schorderet zwar verinnerlicht, er wird sie aber in Zukunft kaum noch stellen. Der Landwirt aus Zénauva hat nämlich auf die letzten Wahlen hin sein Mandat als Grossrat abgetreten. Damit gibt er auch das Amt in der Einbürgerungskommission ab. 15 Jahre lang war er Mitglied dieser Kommission, die letzten zehn Jahre als Präsident. Und er hat gut Buch geführt: Er nahm an 435 Sitzungen der Kommission teil, 332 davon leitete er als Präsident. «Während meiner Zeit in der Kommission wurden 9286 Personen eingebürgert», so Schorderet.

Wie er sagt, habe die Arbeit im Verlauf der Jahre zugenommen, weil die Antragsteller seit 2008 Rekursmöglichkeiten haben. Auch sei bis Mitte dieses Jahres die Zahl der abgewiesenen Gesuchsteller «viel zu hoch gewesen», wie er sagt. «Wir behandelten viele Dossiers, die gar nicht bis zu uns hätten kommen sollen», so Schorderet. Erst zuletzt seien fast nur noch Dossiers zur Kommission gelangt, die auch den Anforderungen entsprachen. Eine Verbesserung in der Organisation des Amts habe dazu geführt.

In wenigen Fällen sei es vorgekommen, dass er als Präsident der Kommission einen Stichentscheid über Dossiers habe fällen müssen. Doch eigentlich herrsche wenig Spielraum, sagt Schorderet: «Die Kommission ist dazu da, das Gesetz über das Bürgerrecht anzuwenden, und dieses Gesetz ist präzise.»

Keine Gewissenskonflikte

Er sei deshalb auch nie in einen Gewissenskonflikt mit der Parteilinie der SVP gekommen, sagt Schorderet. «Im Gegenteil: Manchmal urteilten Mitglieder aus dem linken Lager gar strenger, etwa wenn es um die Einschränkung von Frauen ging.» Wie er sagt, sei eine Motivation von ihm gewesen, durch die Arbeit in dieser Kommission zu zeigen, wie offen die SVP politisiert. Rassismus habe bei dieser Arbeit keinen Platz, so Schorderet, eher schon Vorbehalte gegenüber gewissen Kulturen. «Ich habe manchmal Gesuchsteller gefragt, was für sie die grössere Bedeutung habe: die Regeln des Islam oder die Bundesverfassung. Einige antworteten: die Regeln des Islam.» Diese Antwort kam bei Schorderet nie gut an.

Rückblickend betont Schorderet, wie bereichernd für ihn die Arbeit in der Kommission gewesen sei: «Durch die vielen Sitzungen sind richtige Freundschaften zu den anderen Mitgliedern der Kommission entstanden.»

Aber auch die vielen Lebensläufe, welche Schorderet kennenlernte, haben ihn beeindruckt. So seien Prominente wie die Hockeyspieler Slawa Bykow und Andrei Chomutow oder Wirtschaftskapitäne in Schorderets Amtszeit eingebürgert worden. Die Kommission habe aber auch Personen angehört, welche Angehörige im Massaker von Srebrenica verloren haben. «Zum Teil ging das so unter die Haut, dass während der Anhörung Tränen flossen.»

Zum Verfahren

Ein Prozess mit vielen Etappen

Eine ausländische Person, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, muss während mindestens zwölf Jahren in der Schweiz gelebt haben. Von ihr wird verlangt, dass sie sich in die schweizerischen Verhältnisse eingliedert, die Rechtsordnung befolgt und keine Gefährdung der Sicherheit darstellt. Das kantonale Recht verlangt zudem die Verbundenheit zum Kanton, die Bereitschaft zur Erfüllung der Bürgerpflichten wie Militärdienst und keine Verurteilung wegen einer schweren Straftat in den fünf Jahren vor der Gesuchstellung. Die einbürgerungswillige Person reicht dann ein Gesuch beim kantonalen Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen ein. Dieses umfasst Folgendes: Registrierung, Polizeibericht, Kontrolle der Zivilstandsdaten, Anhörung und Entscheid durch die Einbürgerungskommission der Gemeinde, Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration. Die Direktion unterbreitet das Gesuch dem Staatsrat, welcher es an die Einbürgerungskommission des Grossen Rates weiterreicht. Die Kommission stellt dann nach einer Anhörung ein Gutachten aus. Der Grosse Rat stimmt schliesslich über die Gesuche ab. Das ganze Verfahren dauert 12 bis 18 Monate.

uh

 

«Zum Teil ging das so unter die Haut, dass bei der Anhörung Tränen flossen.»

Gilles Schorderet

ehemaliger Präsident der Einbürgerungskommission

«Die Kommission ist dazu da, das Gesetz über das Bürgerrecht anzuwenden. Dieses Gesetz ist präzise.»

Gilles Schorderet

ehemaliger Präsident der Einbürgerungskommission

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