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Schweiz:Unterschiedliche Regelungen

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In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für die Videoüberwachung. Der Bund regelt nur die Videoüberwachung des Grenzgebietes, der Verwaltungs-, Parlaments- und Regierungsgebäude sowie der Eisenbahnanlagen.

Die einzelnen Kantone kennen sehr unterschiedliche Vorgaben. Einige regeln die Videoüberwachung auf Gemeindeebene. Bern, Nidwalden, Zug und Aargau haben in ihrem kantonalen Polizeigesetz Bestimmungen dazu erlassen. Schwyz, Obwalden, Glarus, Basel-Stadt, Genf, Neuenburg und das Waadtland regeln die Videoüberwachung im kantonalen Datenschutzgesetz. Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft und das Tessin kennen keine speziellen Bestimmungen und verweisen auf die Empfehlungen ihrer kantonalen Aufsichtsbehörden im Bereich Datenschutz – so wie bis anhin auch der Kanton Freiburg.

Kameras in Tafers

Im Freiburgerland haben knapp zehn Gemeinden Reglemente für die Videoüberwachung erarbeitet – im Sensebezirk sind dies Plaffeien, Tafers, Schmitten und Heitenried; Düdingen ist daran, ein solches Reglement auszuarbeiten (die FN berichteten). Einzig Tafers hat jedoch bereits Überwachungskameras installiert. njb

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