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Schweizweit harmonisiert

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Autor: walter buchs

freiburg An seiner letzten Sitzung hat der Staatsrat die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) ermächtigt, den Vorentwurf des Gesetzes über die Einwohnerregister in die Vernehmlassung zu schicken. Letztere dauert bis zum 15. März 2009. Wie es in einer Pressemitteilung heisst, wird dieses neue Gesetz das bisherige ersetzen und die kantonale Gesetzgebung an das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und andere, amtliche Personenregister (RHG) anpassen.

Da RHG, das Anfang 2008 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Datenerhebung für die Statistik zu vereinfachen. Die Harmonisierung der amtlichen Personenregister und der Austausch von Personendaten zwischen Bund, Kanton und Gemeinden soll sichergestellt werden.

Totalrevision des Gesetzes

Angesichts des Ausmasses der Änderungen hat sich der Staatsrat für eine Totalrevision des Gesetzes entschieden, wie er bekannt gegeben hat. Dabei weist er darauf hin, dass das gesamtschweizerische Projekt «Harmonisierung der Personenregister» (HarmPers) in erster Linie die Gemeinden betrifft, welche für die Einwohnerkontrolle zuständig sind. Die Gemeinden müssen ihre Software innert den vom Bundesamt für Statistik vorgegebenen Fristen anpassen. Dies ist Voraussetzung, dass die eidgenössische Volkszählung 2010 wie vorgesehen auf der Grundlage der Einwohnerregister erfolgen kann.

Wie es im Bericht zum Gesetzesvorentwurf weiter heisst, haben die 13 Softwarelieferanten der Gemeinden bereits die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Gemäss RHG müssen die Kantone eine Amtsstelle bestimmen, die für die Koordination, Durchführung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung zuständig ist.

In der Vorbereitungsphase wird diese Aufgabe vom Amt für Statistik wahrgenommen. Der Staatsrat hat aber entschieden, eine Informatikplattform zu schaffen, auf der alle Daten der Gemeinderegister vereinigt werden sollen. Im Rahmen des E-Government werde diese Plattform einen wichtigen Platz einnehmen, heisst es in der Mitteilung.

Die Kosten für die Umsetzung der eidgenössischen Gesetzgebung über die Harmonisierung der Register sowie die Schaffung einer Informatikplattform werden auf 4,2 Mio. Fr. geschätzt. Darin sind 390 000 Franken zu Gunsten der Gemeinden enthalten, um die Arbeiten für die Anpassung der Software-Applikationen an die Informatikplattform zu entschädigen.

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