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Schwere Strafen für Schlägereien unter Asylbewerbern gefordert

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Seit Donnerstag müssen sich fünf Asylbewerber aus Eritrea vor dem Strafgericht des Saanebezirks verantworten. Ihnen wird unter anderem schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sie alle waren an einer Reihe von brutalen Schlägereien unter Eritreern beteiligt (siehe FN von gestern). Die Gewalttaten fanden zwischen Frühling und Sommer 2016 in der Stadt Freiburg statt. Nachdem am Donnerstag die Angeklagten zu Wort gekommen waren, waren gestern die Verteidiger und der Staatsanwalt an der Reihe.

Die fünf Angeklagten, junge Männer zwischen 19 und 29, gehörten zu zwei rivalisierenden Clans, die mehrmals aneinandergerieten. Mit Eisenstangen und Flaschen gingen sie aufeinander los, der «Bandenkrieg» forderte mehrere Verletzte. In seiner Anklage sprach Staatsanwalt Marc Bugnon von einer «noch nie dagewesenen Krisensituation, die die Polizei auf eine harte Probe gestellt hat».

In die diversen Schlägereien waren insgesamt 30 Personen verwickelt. «Sieben davon wurden inhaftiert, fünf stehen heute vor Gericht», so Bugnon. «Und es ist kein Zufall, dass die Gewalttaten seither abgenommen haben.» Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen von 16 bis 36 Monaten.

«Leben voller Gewalt»

Die fünf Verteidiger beriefen sich gestern wiederholt auf den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» und versuchten, die Schuld von ihren Mandanten auf andere Angeklagte zu schieben. «Mein Klient kannte in seiner Heimat nur Gewalt», sagte einer der Anwälte. «Diese jungen Männer haben keine Zukunft.» Doch das liess der Staatsanwalt nicht gelten. «Im Kanton Freiburg leben etwa 300 junge Eritreer. 30 von ihnen waren in Gewalttaten verwickelt. Alle anderen sind vor denselben miserablen Bedingungen geflohen – und trotzdem sind sie nicht kriminell geworden», sagte Bugnon.

Am Schluss der Verhandlung baten die fünf Angeklagten um Verzeihung. «Das sind schlimme Taten, die nicht hätten passieren dürfen. Wir wurden in der Schweiz empfangen und im Gegenzug haben wir das gemacht. Das ist traurig», liessen sie über ihre Dolmetscher ausrichten.

Das Urteil wird am 20. April erwartet.

bearbeitet von mos/FN

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