Seit dem 1. April muss Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen der Zugang zu den Archiven gewährt werden. Dies nicht nur, damit sie ihre persönliche Geschichte als Verdingkinder oder administrativ Verwahrte aufarbeiten können, sondern auch, um ihr Schicksal belegen zu können. Sie haben bis zum 31. März 2018 Zeit, um beim Bundesamt für Justiz ein Gesuch um finanzielle Wiedergutmachung zu stellen. Doch die Suche nach Dokumenten gestaltet sich nicht immer einfach, denn viele Gemeinden verfügen über kein geordnetes Archiv. Sie sind nun gefordert und setzen auf die Hilfe des Freiburger Staatsarchivs.
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Bericht Seite 3