BernDas Bundesgericht hält an seiner vor drei Jahren geänderten Rechtsprechung fest, wonach muslimische Kinder nicht mehr vom obligatorischen gemischt-geschlechtlichen Schwimmunterricht dispensiert werden. Das zeigt ein neues Urteil, mit dem die Beschwerde eines Elternpaars abgewiesen wurde, das von den Basler Schulbehörden gebüsst worden war. BZ/asr
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