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Schwüre auf Allah brachten nichts

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Autor: Marc Kipfer

Murten Vor dem Strafgericht des Seebezirks in Murten sagte am Dienstag der 40-jährige Kosovare R. M. aus, der zwischen Mai 2009 und Oktober 2010 zweimal im Broyebezirk und weitere neun Male in der Deutschschweiz in Einfamilienhäuser eingebrochen war (siehe FN vom Dienstag). In neun Fällen erbeutete er dabei Bargeld, Schmuck und andere Kostbarkeiten. Vielerorts wurde seine DNA gefunden, und er gestand die meisten Taten schon während der Untersuchung. Geldnot sei der Auslöser gewesen, so R. M. Seine sechsköpfige Familie bezieht im Kanton Zürich Sozialhilfe.

Poulet aus dem Ofen klauen

Das Gericht unter Präsident Markus Ducret verhängte wegen Rückfallgefahr eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Auch abzüglich der bereits verbüssten Untersuchungshaft wird R. M. voraussichtlich erst im Frühjahr 2012 freikommen. Zu Gute kam dem Kosovaren, dass er in der Schweiz zuvor nie verurteilt worden war. Hingegen steht er im spanischen Strafregister: unter anderem Namen zwar, aber mit identischem DNA-Profil. «Nie in meinem Leben war ich in Spanien», behauptete R. M. Weiter sagte er, bei einem vereitelten Einbruch im Aargau habe er bloss Hunger gehabt und ein Poulet aus dem Backofen stehlen wollen.

«Habe zweimal gelogen»

Der Angeklagte präsentierte sich dem Gericht aber auch als reuiger Familienvater: «Lassen Sie mich frei, meine Tochter hat bald Geburtstag», flehte er auf Albanisch. Eine Dolmetscherin übersetzte seine Bitte und die Beteuerungen, er werde so etwas nie wieder tun. Er schwörte auf Allah, auf seine Frau und seine Kinder.

Allerdings hatte er dasselbe schon den Untersuchungsbehörden geschworen. Wenige Wochen nach seiner Freilassung aus einer 12-wöchigen Untersuchungshaft wurde R. M. letzten April rückfällig, diesen Herbst schlug er wieder zu. Damit konfrontiert, sagte der Kosovare: «Ich habe die Polizei zweimal angelogen. Doch jetzt ist es wahr. Beim nächsten Mal würde ich mich erhängen.»

Negativer Asylentscheid

Anwalt Guido Hensch wies auf die Entwurzelung seines Mandanten hin. Als Angehöriger der Roma sei dessen sechsköpfige Familie nicht nur in der Schweiz heimatlos. Auch im Ausland hätte die Familie nirgends einen Platz, wo sie ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten könnte, so Hensch.

Mit Blick auf einen negativen Asylentscheid vom März dieses Jahres betreffend R. M. räumte der Verteidiger indes ein: «Die Zukunft für meinen Mandanten in der Schweiz ist wohl gelaufen.» Der Angeklagte gab an, gegen diesen Entscheid rekurriert zu haben.

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