Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Sechs Jahre Berufsverbot für Zahnarzt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) hat einem Zahnarzt verboten, seinen Beruf in den nächsten sechs Jahren auszuüben. Dies gab Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) gestern im kantonalen Amtsblatt bekannt. Gemäss GSD-Generalsekretär Antoine Geinoz haben sich fünf Patienten zwischen 2012 und 2013 bei der Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte beschwert. In der Folge kamen mehrere Unregelmässigkeiten in der Praxis des 39-jährigen Kroaten, ans Licht. So soll er das Recht der Patienten auf Information und auf Erstellung eines kompletten Dossiers verletzt haben. Der 39-Jährige soll auch die Bedingungen für die Autorisierung seiner Praxis verletzt haben und irreführende Werbemethoden verwendet haben. Wegen seinem kroatischen Diplom durfte er nämlich nur unter der Aufsicht einer anderen Zahnärztin arbeiten, die ihre Aufsichtspflicht aber auch verletzt habe. Neben dem Berufsverbot werden dem Kroaten nun auch die Untersuchungskosten von 6500 Franken aufgebürdet. «Der Mann hat keinen bekannten Wohnsitz mehr in der Schweiz», so Geinoz. Wir vermuten, dass er in Kroatien ist, wo er schon vorher teilzeitlich arbeitete.»

jcg

Meistgelesen

Mehr zum Thema