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Sechs Jahre für zwei Raubüberfälle

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Eine Freiheitsstrafe von drei oder acht Jahren? Diese zwei Anträge haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft in einem gestern in Tafers verhandelten Fall gestellt, bei dem es um zwei Raubüberfälle ging. Das Strafgericht Sense unter der Leitung von Reinold Raemy hat den Angeklagten schliesslich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen einfachen Raubs, qualifizierten Raubs und rechtswidriger Einreise in die Schweiz verurteilt.

Der Mann marokkanischer Herkunft war im Mai 2013 ohne gültige Papiere von Frankreich in die Schweiz eingereist. In Lausanne hat er einen Laden überfallen, die Kassiererin bedroht und die Kasse geleert. Die Angaben über die Höhe der Beute variieren: Der Ladeninhaber machte 2500 Franken geltend, der Angeklagte betonte, es seien höchstens 1300 Franken gewesen.

Nur drei Tage später reiste der Mann nach Freiburg, logierte in einem Hotel in Granges-Paccot und fuhr dann mit dem Zug nach Düdingen. In der Verhandlung gab er an, dort eine ehemalige Freundin besucht zu haben. Deren Namen wollte er nicht preisgeben. Er erkundigte sich nach einem Schmuckladen, lieh sich im nahen Restaurant unter einem Vorwand ein Küchenmesser aus.

Zweimal besuchte er eine Bijouterie als Kunde, liess sich Schmuck zeigen und verlangte eine Änderung. Beim dritten Mal überfiel er die Inhaberin, packte sie mit dem Arm am Hals, hielt ihr das Messer an die Kehle und verletzte sie dabei leicht. Sie wehrte sich, er drohte ihr und zwang sie, sich in einem kleinen Nebenraum auf den Boden zu legen. Er hielt sie ruhig, indem er ihr den Fuss auf den Bauch drückte. Als sie sich erneut wehrte und schrie, hielt er ihr mit der Hand den Mund zu. Er leerte den Tresor, wo Wertgegenstände für rund 27 000 Franken und etwa 300 Franken Bargeld lagerten.

Viele Vorstrafen

So weit deckten sich die Erzählungen des Opfers und die Aussagen des Täters mehr oder weniger. An der gestrigen Verhandlung betonte der heute 34 Jahre alte Mann mehrfach, dass er das Messer nur benutzt habe, um der Frau Angst zu machen. Er habe sie aber nie verletzen wollen. «Ich bin vielleicht ein Dieb, aber kein Krimineller», sagte er.

Als Motiv für die zwei Raubüberfälle gab der Mann an, kein Geld gehabt zu haben, um seine Heroin- und Alkoholabhängigkeit zu finanzieren. Die gestrige Verurteilung war nicht seine erste. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Markus Julmy hatte ausgerechnet, dass der Mann seit dem 18. Lebensjahr gesamthaft zu 137 Monaten Haft verurteilt worden war.

 Der Mann ist seit Mai 2013 im vorzeitigen Strafvollzug. Nach dem Raubüberfall in Düdingen versteckte er sich 50 Meter vom Tatort entfernt in einem Keller, wo ihn die Polizei eine Stunde später festnehmen konnte.

Konkrete Lebensgefahr

Für Markus Julmy war klar, dass beide Raubüberfälle nicht aus einer spontanen Regung heraus geschahen, sondern vorher ausgetüftelt wurden. Der Mann sei nicht zimperlich mit den Opfern umgegangen. Er sei mit einer gewissen Unverfrorenheit, Geistesgegenwart und Frechheit vorgegangen. «Dazu wäre ein durchschnittlicher Drogenabhängiger nicht fähig», sagt er und äusserte damit Zweifel, ob der Angeklagte wirklich voll unter Drogen und Alkohol stand. Er plädierte dafür, den Mann für die Tat in Düdingen wegen qualifizierten und nicht nur wegen einfachen Raubes zu verurteilen, da das Messer eine konkrete Lebensgefahr dargestellt habe.

Pflichtverteidiger Theo Studer sah seinen Mandanten nicht als hartgesottenen und berechnenden Profiräuber. Der Mann sei eher dilettantisch als berechnend vorgegangen. Nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» müsse man ihm glauben, dass er das Opfer zwar bedrohen, aber nicht in Lebensgefahr bringen wollte. Die zahlreichen Vorstrafen seien allesamt auf seine jahrelange Drogenvergangenheit zurückzuführen, so Theo Studer. Er wies darauf hin, dass der Mann im Gefängnis einen Entzug gemacht und ein gutes Führungszeugnis erhalten habe.

«Es tut mir leid, was ich getan habe», sagte der Angeklagte, bevor sich das Gericht zur Urteilsberatung zurückzog. Sein Leben sei bisher von Drogen und Alkohol geprägt gewesen, er habe sich im Gefängnis aber geändert. «Ich habe an mir gearbeitet, sehe meine Fehler ein und bitte um eine Chance für ein neues Leben.»

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