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Sechs Jahre wegen sexueller Delikte

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«Bei sich widersprechenden Versionen haben wir den Vorzug den Aussagen der jungen Frau gegeben.» Dies sagte Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin gestern zu zwei Beschuldigten, die beide wegen Vergewaltigung, der Ältere zudem wegen Schändung, vor dem Bezirksgericht Saane standen (die FN berichteten). Denn abgesehen davon, dass die unter dem Williams-Beuren-Syndrom leidende und daher geistig und körperlich behinderte Frau genau beschrieben habe, was vorgefallen sei, hätten auch die Männer gewisse Geschehnisse bestätigt–indem sie sich gegenseitig beschuldigten. «Wenn es um sie selbst ging, spielten sie die Ereignisse stets herunter. Es war immer der andere, der die schlimmeren Taten begangen hatte», so Sallin.

Das Gericht sieht es deshalb als erwiesen an, dass die heute 30- und 23-jährigen Männer die damals 20-Jährige am 17. April 2012 im Ausgang trafen und sie zu einem ihrer Freunde mitnahmen, obwohl sie bemerkt hatten, dass die Frau behindert ist. In der Wohnung hatte der Ältere Sex mit ihr. Sie willigte ein, weil sie dachte, er sei nun ihr Freund. Danach forderte der Mann den Jüngeren dazu auf, dasselbe zu tun–was dieser versuchte. Er drang in sie ein, liess aber von ihr ab, als sie «Stopp» sagte. Am nächsten Tag traf sich der Ältere in Freiburg erneut mit der Frau. In einem Wäldchen versuchte er, mit ihr zu schlafen. Danach trafen sie einen–bis heute nicht identifizierten–Bekannten des Mannes, der die Frau brutal vergewaltigte, während er danebenstand.

«Sie sind Mittäter»

«Der Beschuldigte hat die Frau seinem Bekannten ausgeliefert, damit dieser seine Lust befriedigen konnte», sagte Jean-Marc Sallin. Und auch schon am Vorabend habe der 30-Jährige seine Freunde aufgefordert, sich an der Frau zu vergreifen.

Wegen dessen eigenen sexuellen Kontakte mit der Frau sprach Sallin den Mann der Schändung schuldig, wegen der weiteren Geschehnisse auch der Vergewaltigung. «Sie waren stets in der Nähe. Sie sind Mittäter.» Dass jeweils zwei Personen an der Vergewaltigung beteiligt gewesen seien, verschlimmere die Tat noch mehr. Sallin folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren abzüglich der bereits in Untersuchungshaft abgesessenen Tage. Auch sitzt der Mann seit November im Gefängnis, damit er nicht in seinem Heimatland Portugal oder in der Schweiz untertauchen kann. Diese Massnahme verlängerte Sallin um vier Monate, denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ob er Einsprache einreichen wird, konnte Pflichtverteidiger Thomas Meyer noch nicht sagen.

Den zweiten Mann sprach Jean-Marc Sallin der Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Bewährung von zwei Jahren. Damit ist das Gericht strenger als die Staatsanwaltschaft: Diese hatte 13 Monate bedingt gefordert.

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