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Sechs Jugendliche stehen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung vor Gericht

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Autor: Imelda ruffieux

Wie die Jugendstrafkammer mitteilt, findet das Verfahren gegen die sechs Minderjährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verhandlung wird unter dem Vorsitz von Jugendrichter Arthur Lehmann geführt. Es werden drei gewichtige Fälle verhandelt.

«Fall Schmitten»: fünf Jugendliche vor Gericht

Im März 2007 war bekannt geworden, dass mehrere Jugendliche zwei Jahre zuvor ein Mädchen – eine Schweizerin mit Migrationshintergrund – zu sexuellen Handlungen gezwungen haben sollen. Gemäss Jugendstrafkammer werden in diesem Fall vier der fünf minderjährigen Angeklagten vor Gericht stehen.

Das zur Tatzeit etwa 14- bis 15-jährige Mädchen soll in Schmitten und Freiburg von mehreren männlichen Personen gemeinsam zum Geschlechtsverkehr (sogenannten Gangbangs) bzw. zu beischlafsähnlichen Handlungen gezwungen worden sein.

Diese Handlungen wurden manchmal mit Mobiltelefonen gefilmt. Die Täterschaft setzte sich aus volljährigen und minderjährigen Personen (zur Tatzeit zwischen 14- und 17-jährig) zusammen. Es handelt sich um Staatsangehörige aus den Balkanländern, die sich im Sensebezirk niedergelassen haben.

Fünfter Täter im Ausland

«Der fünfte mutmassliche Täter und Hauptbeschuldigte wird nicht an dieser Verhandlung beurteilt», schreibt die Jugendstrafkammer in einer Medienmitteilung. In diesem Fall müsse das Bundesgericht zuerst darüber befinden, ob die Jugendstrafkammer oder das Untersuchungsrichteramt bzw. das Erwachsenenstrafgericht zuständig sei. Der junge Mann wurde in der Zwischenzeit ausgeschafft, befindet sich also im Ausland.

Ein erstes Urteil im Fall Schmitten ist bereits vor einem Jahr gefallen. Im März 2008 waren vier ebenfalls in diese Angelegenheit involvierte Erwachsene vom Strafgericht Sense in Tafers verurteilt worden. In zwei Fällen wurde Berufung eingereicht. Gemäss Medienmitteilung hat der Strafappellationshof in diesen Angelegenheiten noch kein Urteil gefällt. Eine zweitinstanzliche Verhandlung ist noch nicht angesetzt.

Im Rahmen des Prozesses in der nächsten Woche wird ein weiterer Fall von sexueller Nötigung beurteilt. In Wünnewil sollen am 8. März 2007 zwei Minderjährige versucht haben, zwei Mädchen in einer Herrentoilette im Schulhaus Wünnewil zu sexuellen Handlungen zu nötigen.

Der gleiche Täter

Wie die Jugendstrafkammer ausführt, hängt diese Angelegenheit nicht direkt mit dem Fall Schmitten zusammen. Doch ist einer der beiden mutmasslichen Täter der gleiche, der bereits im «Fall Schmitten» wegen Vergewaltigung angeklagt ist. Ihm wird auch zur Last gelegt, bei weiteren Straftaten (Überfall auf einen behinderten Mann, siehe Kasten) mitgewirkt zu haben. Beim zweiten Angeklagten handelt es sich um einen zur Tatzeit 15-jährigen Jugendlichen, ebenfalls Staatsangehöriger eines Balkanlandes, niedergelassen im Sensebezirk.

Über den Ausgang der drei Prozesse wird die Jugendstrafkammer die Öffentlichkeit am letzten Prozesstag informieren, wie es in der Mitteilung heisst.

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