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Sechste Freiburger Sozialrechtstage
Die sechsten Freiburger Sozialrechtstage vom 14. und 15. September sind den nicht objektivierbaren und damit medizinisch wie rechtlich schwierig belegbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen gewidmet.Sozial- und Haftpflichtversicherer müssen bei Krankheit und Unfall ihre Leistungen nur erbringen, wenn kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sind: Krankheit oder Unfall als Ursache, ein wirtschaftlicher Verlust (Heilkosten, Lohnausfall usw.) als Folge sowie ein kausaler Wirkungszusammenhang zwischen dem medizinischen und dem wirtschaftlichen Element. Laut Gesetz vermag einzig eine genügend bewiesene, einigermassen klar umrissene und im Zusammenhang mit Invalidität nur eine relativ schwere gesundheitliche Beeinträchtigung Ansprüche auf IV-Renten und entsprechende haftpflichtrechtliche Leistungen auszulösen. Seit rund 20 Jahren macht sich eine tiefe Unsicherheit breit: Die gesundheitlichen Ursachen verlieren immer mehr an Konturen. Die Fälle unbestimmter und damit medizinisch wie rechtlich nicht oder kaum fassbarer Krankheiten und Unfallfolgen nehmen rasant zu.Die Referenten aus dem In- und Ausland werden die diffusen Krankheitsbilder unter die Lupe nehmen. Kann man wegen eines «Schleudertraumas», für dessen Folgen wir in einigen Gebieten der Schweiz jährlich Hunderte von Millionen ausgeben, invalid werden? Was ist vom «chronischen Müdigkeitssyndrom» zu halten? Macht die Arbeitswelt tatsächlich krank? Comm.