Untertitel: Gemeindeverband kritisiert gegnerisches Aktionskomitee
«Richtigstellung falscher Behauptung
Mit den irreführenden Behauptungen des «Aktionskomitees gegen die Ansiedlung eines pharmazeutischen Unternehmens im Grossen Moos» würde Stimmung «gegen das Projekt und unsere Gegend gemacht», schreibt der Verband. Beim angebotenen Grundstück handle es sich weder um ein Schutz- noch um ein Erholungsgebiet, sondern um intensiv genutztes Landwirtschaftsland. Zudem werde das Gelände als einer der sieben kantonalen Entwicklungsschwerpunkte bezeichnet, welche für derartige Ansiedlungsprojekte vorgesehen seien.
Geheimhaltung «absolut üblich»
Der Vorstand zeigt sich befriedigt über die schnelle Reaktion der Behörden. Dadurch sei der positive Entscheid des Staatsrats für die Einzonung in dieser kurzen Zeit ermöglicht worden.
Es sei im Übrigen absolut üblich, dass im internationalen Standortwettbewerb der Name des Unternehmens bis zum definitiven Entscheid vertraulich behandelt werde. Heute noch offene Fragen würden im Verlauf des weiteren Verfahrens (Standortentscheid, Detailbebauungsplan, Baueingabe) beantwortet.
Die eher strukturschwache Region