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Bauernhaus soll geschützt sein

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Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hat im aktuellen Amtsblatt einen Entscheid zur Ortsplanung von Gempenach bestätigt: Der Ortsbildschutz soll um Parzelle 114 und 115 erweitert werden. Die Erwei­terung auf Parzelle 115 ist unumstritten. Dass der Ortsbildschutzperimeter auch auf das Bauernhaus auf Parzelle 114 ausgedehnt werden soll, beschäftigte bereits das Kantonsgericht. Nun kann der Eigentümer den Entscheid der RUBD erneut vor Kantonsgericht anfechten. Gegenüber den FN hatte er im Mai angekündigt, dies zu tun.

emu

 

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