Die Strafanstalten von Bellechasse und die Gemeinde Mont-Vully liegen sich wegen Gebühren für das Abwasser in den Haaren. Nun hat das Oberamt des Seebezirks entschieden, dass die Strafanstalten ausstehende Rechnungen für die jährlichen Abwassergebühren in der Gesamthöhe von 220 000 Franken bezahlen müssen. Oberamtmann Daniel Lehmann bestätigte auf Anfrage einen Bericht der Tageszeitung «La Liberté». «Die Höhe der jährlichen Abwassergebühren richtet sich gemäss einer Vereinbarung nach dem Gemeindereglement von Mont-Vully.» Nun hätten Änderungen dieses Reglements zum Streit geführt. «Während sich die Gemeinde auf das neue Reglement berief, beharrten die Anstalten auf der alten Version», so Lehmann.
Bereits im letzten Sommer gab das Freiburger Kantonsgericht Mont-Vully in einem anderen Verfahren recht: Dabei ging es um einmalige Gebühren für den Anschluss ans Abwassernetz. Streitpunkt war eine andere Regelung der erwähnten Vereinbarung: «Weil die Anstalten weitere Gebäude erstellt haben, werden laut dem Urteil zusätzliche Anschlussgebühren fällig», erklärt Daniel Lehmann.