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Bioleguma geht nicht vor Bundesgericht

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Seit 2015 plant die Firma Bioleguma in Ried bei Kerzers eine Komposthalle mit einem Mutterkuhstall. Die Dorfbewohner von Ried wehrten sich gegen die Komposthalle, weil sie Geruchsimmissionen befürchteten. Die Anlage sollte 230 Meter von einer Wohnsiedlung entfernt in der Landwirtschaftszone zu stehen kommen. Gegen das Baugesuch gingen 2016 sechs Einsprachen ein, bei einer handelte es sich um eine Sammeleinsprache mit 48 Unterschriften. Die kantonalen Ämter begutachteten das Projekt und kamen zum Schluss, dass es unter Auflagen gebaut werden dürfe. Ende 2018 wies das Oberamt des Seebezirks die Einsprachen ab und erteilte Bioleguma eine an Bedingungen geknüpfte Baubewilligung. Mit einer Beschwerde zogen die Einsprecher den Fall weiter an das Kantonsgericht. Dieses hiess die Beschwerden aus Ried zur Komposthalle gut und hob die Baubewilligung des Oberamts des Seebezirks sowie die Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion auf (die FN berichteten).

In einer Medienmitteilung schreibt die Firma Bioleguma nun, dass sie keine Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts beim Bundesgericht einreichen werden: «Angesichts des nachträglich negativen Entscheids des Amts für Umwelt, der Forderung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) seitens der Gemeinde und der Aufhebung der Baubewilligung durch das Kantonsgericht entschieden sich die Bauherren, den Fall nicht vor Bundesgericht zu ziehen.» Richtigstellungen vor Bundesgericht seien äusserst schwierig darzubringen und hätten vorgängig säuberlich auf Kantonsebene stattfinden sollen. «Dies wurde jedoch leider anstelle von Entscheidungen durch die Ämter durch Gutachten von Umweltingenieuren erledigt, die unseres Erachtens keine Ahnung von Landwirtschaft haben», schreiben Rolf Etter, Roland Maeder und Jürg Frey, Betriebsinhaber von Bioleguma.

Aus Sicht der Landwirte ist die Geschichte «nicht fair gelaufen». Denn «obschon die Betriebsgemeinschaft nach Vorabklärungen mit dem Amt für Umwelt- und Gewässerschutz, diversen Beratern und der Gemeinde Ried 2015 ein Vorgesuch einreichte und reüssierte, scheiterte die Schlussetappe.» Das sei ein herber Rückschlag. Wie im Urteil des Kantonsgerichts zu lesen ist, hatte das Amt für Umwelt (AFU) im August 2017 eine positive Beurteilung des Bauprojekts erstellt. Das AFU stützte sich dabei auf ein Gutachten, das Bioleguma in Auftrag gegeben hatte. Es folgten diverse weitere Parteigutachten von Beschwerdeführern und Gemeinde, unter anderem zu den Geruchsimmissionen. In diesen Gutachten wird das Projekt wegen des geringen Abstands zur Wohnsiedlung als «eher kritisch» beurteilt. Die Gutachter empfehlen eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive Standortevaluation und erachten das erste von Bioleguma in Auftrag gegebene Gutachten als ungenügend.

Aufgrund dieser neuen Sachlage kam das AFU im Mai 2019 laut Kantonsgerichtsurteil auf seine positive Beurteilung des Bauprojekts zurück und hielt fest, «dass übermässige Immissionen in der nahegelegenen Wohnzone nicht ausgeschlossen werden können». Es sollten weitere Abklärungen oder Auflagen der Bewilligung vorausgehen. Die Baubewilligung erteilte das Oberamt aber bereits im Dezember 2018.

Aufgrund der erneuten Stellungnahme des AFU entschied das Kantonsgericht, die Beschwerden gutzuheissen. Damit kann das Vorhaben ohne weitere Abklärungen zur Geruchs- und zur Lärmproblematik nicht bewilligt werden. Der Standort sei ungünstig, es seien Alternativen zu prüfen.

Die Betriebsgemeinschaft Bioleguma schreibt in ihrer Mitteilung, dass das Projekt längst nicht beerdigt sei. «Wir sind überzeugt, dass unser Projekt längerfristig nachhaltig und erfolgbringend sein wird.»

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