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Brandstifter kassiert eine bedingte Haftstrafe

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Es war ein Grosseinsatz für die Feuerwehr, als im März 2017 die Scheune eines Landwirtschaftsbetriebs in Cressier brannte. 70 Feuerwehr- und Rettungskräfte waren von Mitternacht bis in die Morgenstunden im Einsatz. «Es flammte aus dem Dach und aus Öffnungen an den Seitenwänden heraus», beschrieb Claudio Mignot, Kommandant der Feuerwehr Region Murten, damals den Einsatz gegenüber den FN. Menschen und Tiere kamen nicht zu Schaden, doch das Gebäude, in dem auch Stroh gelagert war, brannte ab.

Brandstifter rief die Feuerwehr

Verantwortlich für das Feuer war ein heute 27  Jahre alter Mann aus dem Seebezirk. Er legte gegen Mitternacht Feuer an einem Heuhaufen im Gebäude. Als sich das Feuer ausbreitete, fuhr er mit seinem Auto davon. Doch kurz darauf entschied er, zum Tatort zurückzukehren, und rief die Feuerwehr. Dann holte der junge Mann zusammen mit einem Kollegen, den er angerufen hatte, die Rinder aus der Scheune. Eine Woche später kam er in Untersuchungshaft. Diese dauerte 37 Tage.

Gestern musste sich der geständige Täter vor dem Strafgericht des Seebezirks verantworten. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Raphaël Bourquin schrieb in der Anklageschrift, dass der Mann «nicht direkt den Willen hatte, einen Brand auszulösen». Jedoch sei ihm bewusst gewesen, welches Risiko er eingehe, wenn er in einer Scheune Feuer entfache. Die möglichen Folgen habe er in Kauf genommen, so Bourquin. Er forderte deshalb eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit zwei Jahren Bewährung. Die Untersuchungshaft sei von der Strafe abzuziehen.

Das Gericht folgte diesem Antrag. «Es handelt sich um eine angemessene Strafe», begründete Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker das Urteil. Da es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelte, verzichteten der Verteidiger und der stellvertretende Generalstaatsanwalt auf Plädoyers. Der Täter wurde an der Verhandlung nicht zu seinem Motiv befragt.

Schaden von 301 000 Franken

Die Brandstiftung kommt den Mann teuer zu stehen. Er hat die zivilrechtliche Forderung der kantonalen Gebäudeversicherung anerkannt. Diese beläuft sich auf rund 301 000 Franken. Prinzipiell anerkannt hat der Mann die Forderungen des Landwirts. Um welchen Betrag es sich dabei handelt, wurde an der Verhandlung nicht bekannt. Zusätzlich muss der Täter die Verfahrens- und Anwaltskosten von über 10 000 Franken bezahlen.

Zum vierten Mal verurteilt

Mit dem gestrigen Urteil wurde der 27-Jährige zum vierten Mal bestraft. 2009 musste er sich wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahrerflucht und Vereitelung eines Alkohol- oder Drogentests verantworten. Die Folgen: eine Strafe von 900 Franken und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit mit einer Probezeit von drei Jahren. In der Probezeit wurde der Mann erneut straffällig. Er lenkte ohne Führerausweis ein Auto, wofür er eine Geldstrafe kassierte. Die nicht erfolgte Herausgabe eines Führerausweises oder Kontrollschilds wurde später ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet. Zwei Monate nach jenem Urteil legte der Mann Feuer in der Scheune in Cressier.

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