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Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

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Wegen sexueller Handlungen mit Abhängigen verurteilte das Freiburger Kantonsgericht im September einen Italiener zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Damit bestätigte es das vom Strafgericht des Seebezirks gesprochene Strafmass.

Der Beschuldigte zog das Urteil weiter vor das Bundesgericht. Es gebe weder materielle Beweise noch Zeugen, gibt das Bundesgericht seine Argumentation wieder. Der Privatklägerin sei blindes Vertrauen geschenkt worden. Sein Fall sei neu zu beurteilen.

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Mannes aber nicht ein. Er setze sich mit den vorinstanzlichen Erwägungen nicht beziehungsweise nur ungenügend auseinander und beschränke sich auf die Darlegung seiner subjektiven Sicht. «Die Beschwerde erschöpft sich in einer rein appellatorischen Kritik am angefochtenen Entscheid», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil vom 31. Januar.

jmw

 

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