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Bürgereinsatz für gerechtere Gebühren

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Anfang 2016 schlossen sich vier Gemeinden Murten an: Jeuss, Salvenach, Lurtigen und Courlevon. Damit ging die Schaffung eines neuen Abwasserentsorgungsreglements einher, das der Murtner Generalrat im Oktober 2018 mit zwei Ablehnungen nahezu diskussionslos genehmigte. Doch nun regt sich in drei Ortsteilen Widerstand: 230 Jeusser haben eine Petition unterschrieben, die die Grundgebühr für Abwasser als zu hoch und ungerecht kritisiert. Das Abwasser- wie auch das Trinkwasserreglement benachteiligten gewisse Ortsteile, im Speziellen die ehemalige Gemeinde Jeuss, heisst es in der Petition. Beim Abwasser sei die Grundgebühr in Jeuss im Durchschnitt doppelt so hoch wie in Murten.

Die Petition aus Jeuss gelangte Anfang Mai an den Gemeinderat Murten. Darauf folgten eine weitere Petition aus Salvenach mit 232 Unterschriften und eine aus Courlevon mit 100 Unterschriften. Die Forderung: gerechtere und tiefere Abwasserentsorgungsgebühren. Als Reaktion auf die Petitionen lädt der Gemeinderat Murten die Bewohner dieser Ortsteile zu einem Informationsanlass ein (siehe Anhang).

Auch in Courtepin

Das Thema ist nicht neu im Seebezirk: In Courtepin hatte die Gemeindeversammlung das Abwasserreglement im Mai abgelehnt, weil die Berechnung der Gebühren laut Stimmen aus der Versammlung nicht dem Verursacherprinzip entspreche und deshalb ungerecht sei. Auch in Courtepin kommt der Widerstand aus den ländlichen Ortsteilen.

Fläche und Zone zählen

Der Jeusser Alain Wasserfallen vom Initiativkomitee sagt im Gespräch in Jeuss: «Bei der Berechnung der Grundgebühr muss berücksichtigt werden, dass die Grundstücksflächen in den ländlichen Dorfteilen wesentlich grösser sind als im Ortsteil Murten.» Die geografischen Gegebenheiten seien komplett anders als in Murten. Zudem führe die Berechnung basierend auf der jeweiligen Zone, in der sich das Grundstück befindet, zu Ungleichbehandlung, ergänzt der Jeusser Emilio Stornaiuolo vom Initiativkomitee. Der Schweizer Preisüberwacher rate klar von einem flächen- und zonengewichteten Reglement ab, speziell im Fall von Gemeindefusionen. Ein Blick auf die Empfehlungen des Preisüberwachers bestätigt dies: «Explizit nicht empfehlen kann er die Modelle, welche auf zonengewichteten Grundstücksflächen beruhen.» Diese führten oft zu störenden Einzelfällen und seien für die Bürger im Allgemeinen unverständlich. «Problematisch ist dieses Modell auch bei Fusionen von Gemeinden mit unterschiedlichen Bauzonen», ist in einem Dokument auf der Website des Preisüberwachers zu lesen. Alain Wasserfallen gibt ein Beispiel: «Ein Einfamilienhaus in Jeuss befindet sich in der Kernzone, jenes auf der anderen Strassenseite in der Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte II (WS  II). Die Bewohner des Einfamilienhauses in der WS II bezahlen rund ein Fünftel mehr Abwassergebühren.»

Zur Berechnung anhand der Zone schreibt Ursula Schneider Schüttel, Vizestadtpräsidentin von Murten: «Ein wichtiger Grundsatz bei den Grundgebühren ist, dass nicht berücksichtigt wird, was auf dem Grundstück gebaut wurde, sondern was gebaut werden könnte.» Die Leitungen müssten immer das Maximum an Trinkwasser liefern und an Abwasser aufnehmen können, das durch die Bauziffern auf einer Parzelle möglich ist. «Entsprechend ist auch der Unterhalt der Leitungen nicht nur von der momentanen Bebauung abhängig.» Die Grundgebühren errechnen sich in der Zone WS II nach einem um 0,2 höheren Faktor als in der Kernzone.

Auf die Aussage der Initianten, dass die Parzellen in den ländlichen Ortsteilen grösser seien als in anderen Ortsteilen von Murten, entgegnet Schneider Schüttel: «Sie sind im Durchschnitt nicht viel grösser.» Dem Umstand von unterschiedlich grossen Flächen sei insofern Rechnung getragen worden, «als ausserhalb der Bauzone eine maximale Fläche von 1000 Quadratmetern pro angeschlossenem Gebäude verrechnet wird».

Laut dem Dokument mit häufig gestellten Fragen der Gemeinde Murten (FAQ) ist jedoch auch bei Grundstücken in der Kernzone eine Reduktion der Fläche für die Berechnung möglich: «Bei grossen, nur teilbebauten Grundstücken wird die Parzellengrösse analog der Landwirtschaftszone auf 1000 Quadratmeter reduziert. Dies ist im Besonderen bei grossen Parzellen in der Kernzone der Fall», steht dort geschrieben.

Was das genau bedeutet, bleibt unklar. Die Initianten bezeichnen diese Handhabung als reglementwidrig. Auf Folgefragen konnte Schneider Schüttel gestern aus Zeitgründen keine Antwort geben und verwies auf die Informationsveranstaltung.

Laut den Initianten gehört Murten bei den Abwassergebühren zu den teuersten Gemeinden der Schweiz. Ein Blick auf die Website der Schweizer Preisüberwachung zeigt: Zwar sind nicht alle Schweizer Gemeinden aufgeführt, Murten befindet sich jedoch am Maximum und erhebt damit die höchste Gebühr aller berücksichtigten Gemeinden. Gegenüber Düdingen, Freiburg und Estavayer-le-Lac sind die Gebühren für die Abwasserentsorgung in Murten mehr als doppelt so hoch.

Im FAQ der Gemeinde ist zur Frage «Wieso sind die Abwassergebühren in Murten so hoch?» festgehalten, dass die Gesamtstruktur der Abwasseranlagen in Murten sehr komplex sei und es unterschiedliche Kennzahlen je nach Ortsteil gebe, auch bei der Länge der Leitungen pro Einwohner. Die Anlagebuchhaltung lege einen Wiederbeschaffungswert von über 150 Millionen Franken für die Anlagen fest. Die Abschreibungen allein würden jährlich über eine Million betragen. Dazu kommen laut FAQ die Verzinsung des investierten Kapitals und Betriebsaufwendungen.

Pro Haushalt oder Kopf

Als weiteres Beispiel führen die Initianten die Berechnung für eine Jeusser Liegenschaft in der Zone WS II mit 1000 Quadratmetern Fläche und einem Wasserverbrauch von 200 Kubikmetern an. Die Gebühren steigen laut den Initianten mit dem neuen Reglement von 280 Franken auf rund 1277 Franken pro Jahr. Die Gemeinde Murten teilt auf Anfrage mit, dass die Berechnung zwar richtig sei, sie das Beispiel aber nicht für realistisch halte: Der Wasserverbrauch sei tendenziell zu hoch angesetzt, und in Jeuss seien von 70 bebauten Parzellen in der WS II nur 9 grösser als 1000  Quadratmeter.

«Uns geht es nicht darum, dass die Gemeinde im Reglement die Grundgebühren erhöht hat», hält Wasserfallen fest. «Sie sollen aber gerecht sein für alle Murtnerinnen und Murtner.» Die Initianten erachten eine Berechnung pro Haushalt oder pro Kopf, wie sie auch in anderen Kantonen angewandt wird, als gerechter.

Aula Centre Löwenberg, Murten. Do., 5.  September, 20 Uhr.

«Die Grundgebühren sollen gerecht sein für alle Murtnerinnen und Murtner.»

Alain Wasserfallen

Initiativkomitee

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