Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Das Schema ist immer das gleiche»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Vorwürfe, mit denen ein 45-jähriger Angeklagter gestern Mittwoch vor dem Strafgericht des Seebezirks konfrontiert wurde, wiegen schwer: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der wiederholten Vergewaltigung an zwei ehemaligen Lebenspartnerinnen. Gemäss Anklageschrift soll der Beschuldigte die Frauen jeweils in den auf die Trennung folgenden Monaten mittels psychischem Druck und physischer Gewalt mehrfach zu Geschlechtsverkehr genötigt haben.

Erneut verheiratet und Vater

Der 45-jährige zeigte sich vor Gericht kooperativ und beantwortete die Fragen von Gerichtspräsident Peter Stoller ausführlich. Er ist Betriebsleiter eines grossen Handwerkerunternehmens, heute erneut verheiratet und hat mit seiner neuen Partnerin eine gemeinsame Tochter. Auf die Anschuldigungen angesprochen, gab der Familienvater zu Protokoll, dass es im Zuge der Trennungen zwar zu Streit gekommen sei, jedoch habe er die Frauen nie bedroht oder sie zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Eine ganz andere Sprache sprechen die zahlreichen aktenkundigen Chat-Verläufe zwischen dem Beschuldigten und den Opfern sowie die Zeugenaussagen der Frauen. Beide sagten gestern vor Gericht aus. «Wenn er wütend war, kam es immer zu Geschlechtsverkehr. Ich konnte hundert Mal Nein sagen, er akzeptierte es aber nicht», so die Ex-Frau des Beschuldigten unter Tränen. Sie hatte sich Ende 2014 von ihrem Mann getrennt, was dieser allerdings nicht hinnehmen wollte. Erst als er sie mit einem Messer sowie mit einem Baseballschläger bedroht habe, habe sie sich zu einer Anzeige durchgerungen. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe, wich jedoch Fragen zu von ihm ge­sendeten SMS aus, welche die Darstellungen des Opfers bekräftigen.

Rund acht Jahre zuvor scheint die erste Ehefrau des Angeklagten genau dasselbe durchgemacht zu haben. Sie traute sich erst, ihren Peiniger zu denunzieren, als das Strafverfahren gegen diesen bereits in Gang war. Ihre Aussagen glichen denjenigen der ersten Zeugin in eindrucksvoller Weise. Auch sie beschrieb dem Gericht unter Tränen, wie der Beschuldigte immer stärkeren psychischen Druck aufbaute, damit sie sexuelle Handlungen über sich ergehen liess. Er habe etwa damit gedroht, ihr die gemeinsamen Kinder wegzunehmen oder die Unterhaltszahlungen auszusetzen. Einmal habe er davon gesprochen, die Bremskabel ihres Autos durchzuschneiden. Auch physische Gewalt soll der 45-Jährige gemäss Anklageschrift in mindestens einem Fall angewendet haben.

Wie gestern vor Gericht bekannt wurde, tauchte später eine dritte Lebenspartnerin auf, die sich an eines der Opfer wandte und eine ähnliche Situation schilderte. «Ich fragte mich schon, wann es bei ihr wohl so weit sei. Das Schema ist ja immer das gleiche», stellte eine der Zeuginnen fest. Weil das dritte mutmassliche Opfer den Parteien und dem Gericht erst seit kurzem bekannt ist, konnte die Frau allerdings gestern nicht einvernommen werden.

Anders die aktuelle Ehefrau des Beschuldigten: Sie trat als sogenannte Leumundszeugin auf und versuchte, die gegen ihren Mann vorgebrachten Anschuldigungen zu entkräften. Sie beschrieb ihn den Strafrichtern als liebevollen, selbstlosen und hilfsbereiten Menschen. Zu diesen Aussagen stellte eine der Zeuginnen nüchtern fest, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis die ak­tuelle Ehefrau dasselbe Schicksal ereile.

Beweisanträge hängig

Bevor das Strafgericht über den Fall urteilt, muss es über zahlreiche Beweisanträge befinden, welche die Verteidigung eingereicht hat. So sollen etwa die dritte Partnerin des Beschuldigten sowie dessen Bruder noch einvernommen werden. Danach werden die fünf Strafrichter des Seebezirks nach einem oder zwei weiteren Verhandlungstagen darüber befinden müssen, ob sich der Angeklagte der mehrfachen Vergewaltigung schuldig gemacht hat. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema