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Der Gemeinderat will es nochmals wissen

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An der Gemeindeversammlung in Galmiz am 5. Dezember steht eine Abstimmung zur Gemeindefusion auf der Traktandenliste: Es gehe darum, «ob der Gemeinderat die Verhandlungen mit den Fusionsgemeinden Gempenach und Murten weiterführen und die Vereinbarung unterzeichnen kann, damit am 17. Mai 2020 die Volksabstimmung durchgeführt werden kann», ist der Einladung zur Gemeindeversammlung zu entnehmen. Der Gemeinderat empfehle der Versammlung, dem Gemeinderat den Auftrag zur Fortsetzung der Verhandlungen zu erteilen. «Wir wollen uns absichern», sagte Ammann Thomas Wyssa auf Anfrage dazu. Eine erste Auslegeordnung sei erarbeitet, «und jetzt geht es darum, ob die Volksabstimmung stattfinden kann oder nicht». Zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen hatten die Galmizer an ihrer Gemeindeversammlung Ende 2018 mit 90 zu 16 Stimmen ­bereits deutlich Ja gesagt.

Im Gegensatz zu Galmiz werden die Gemeinden Murten und Gempenach vor der Urnenabstimmung im Mai 2020 keine Abstimmung im Generalrat und an der Gemeindeversammlung durchführen. «In Gempenach ist lediglich die Urnenabstimmung vorgesehen», bestätigte Hansueli Möri, Vize-Ammann von Gempenach, auf Anfrage. Die Gempenacher sagten bereits 2016 Ja zu Fusionsverhandlungen. Dass eine Abstimmung im ­Generalrat Murten stattfindet, ist derzeit nicht bekannt. Der Generalrat hatte im Februar einstimmig einem Zusammenschluss mit den Gemeinden Gempenach und Galmiz im Grundsatz zugestimmt.

Der kantonale Zeitplan für Gemeindefusionen sieht im Vorfeld der Urnenabstimmung keine weitere Abstimmung vor. Laut dem Amt für Gemeinden ist der Plan als Hilfestellung gedacht. Die Gemeinde­autonomie bleibe im Fusionsprozess bestehen (siehe ­Kasten).

Zu der Abstimmung Anfang Dezember in Galmiz will sich der Murtner Stadtammann Christian Brechbühl auf An­frage nicht äussern. Gempenach verweist auf Murten als ­federführende Gemeinde in Sachen Kommunikation zu der geplanten Fusion.

Unklare Situation bei Nein

Sagt die Mehrheit der Galmizer an der Gemeindeversammlung im Dezember Nein, ist die Urnenabstimmung am 17.  Mai 2020 in Galmiz vom Tisch. Wie die Fusionsvereinbarung für die zwei Gemeinden Murten und Gempenach fortgeführt werden könne, müsse dann überprüft werden, so Bandi. Im Entwurf der Vereinbarung sind derzeit alle drei Gemeinden genannt. Andere Szenarien seien nicht diskutiert worden, sagte der Murtner Stadtschreiber.

Der kommenden Abstimmung in Galmiz ging Anfang dieses Monats eine Infoveranstaltung voraus. Dabei informierte der Galmizer Gemeinderat die Bevölkerung über die Inhalte der Fusionsvereinbarung, die jedoch erst mit einem Ja im Dezember und einem Ja im Mai ihre Gültigkeit hat. So sieht die Vereinbarung vor, dass Galmiz und Gempenach nach der Fusion während der ersten Legislatur Anrecht auf einen einzigen Gemeinderatssitz haben. Im Generalrat sind für Galmiz vier Sitze, für Gempenach deren zwei vorgesehen. Ab der Legislatur 2026 gibt es diese garantierten Sitze im Gemeinde- und im Generalrat nicht mehr.

Bei einer Fusion beträgt der Steuersatz 62 Prozent. Eine allfällige Änderung der Steuerfüsse durch den Generalrat von Murten vor Inkrafttreten der Fusion bleibt in der Vereinbarung jedoch vorbehalten. Die bestehenden Pachtverträge würde Murten bei einer Fusion mit Galmiz übernehmen. Ab 2028 steht es dem Gemeinderat von Murten frei, über freies Land nach den Murtner Richtlinien zu entscheiden.

Fusionsprozess

Murten wartet die Entscheidung von Galmiz ab

In einem fünf Seiten langen Dokument beschreibt das Amt für Gemeinden, wie eine Gemeindefusion abläuft.

Der Prozess beinhaltet unter anderem das Verfassen eines Entwurfs der Fusionsvereinbarung, eine Vorprüfung beim Kanton, die Unterzeichnung der Fusionsvereinbarung, einen Beschluss des Staatsrats zur Finanzhilfe, eine Informationsveranstaltung vor der Urnen­abstimmung, einen erneuten Beschluss des Staatsrats, einen Beschluss des Grossen Rats und schliesslich das Inkrafttreten des Zusammenschlusses der beteiligten Gemeinden. Jeder Verfahrensschritt ist mit einer zeitlichen Frist versehen.

«Dieser Kalender zeigt die obligatorischen Etappen einer Gemeindefusion», sagte Brigitte Leiser, stellvertretende Leiterin des Amts für Gemeinden, auf Anfrage. Das Dokument solle eine Hilfestellung sein für Gemeinden, die eine Fusion ins Auge fassen. Der Kanton fördere Fusionen, doch bleibe die Gemeindeautonomie in einem solchen Prozess bestehen, weil allein die Gemeinden über eine Fusion entscheiden. Auch die Fristen dürften nicht durchwegs als zwingend wahrgenommen werden.

Zu geplanten Fusionen und deren konkreten Abläufen äussere sich das Amt für Gemeinden im Prinzip nicht. «Wir halten uns aus dem politischen Prozess heraus», sagte Leiser.

Wichtige Anhänge

Die Fusionsverhandlungen von Murten, Galmiz und Gempenach liegen derzeit gut im Zeitplan. Dieser sieht vor, dass die drei Gemeinden ihren definitiven Entwurf der Fusionsvereinbarung noch diesen Monat an das Amt für Gemeinden schicken. «Der Entwurf ist bereits parat, nach Freiburg geschickt zu werden», sagte Murtens Stadtschreiber Bruno Bandi auf Anfrage. «Wir warten noch den Entscheid der Galmizer Gemeindeversammlung ab.»

Noch in Arbeit seien die Anhänge zur Fusionsverein­barung, so Bandi. Darin werden bilateral – also zwischen Murten und Galmiz sowie zwischen Murten und Gempenach – konkrete Anliegen der Gemeinden schriftlich festgehalten. Im Anhang der Vereinbarung von Galmiz und Murten, den der Galmizer Gemeindepräsident Thomas Wys­sa an der Infoveranstaltung Anfang des Monats präsentierte, ist beispielsweise festgehalten, dass die bestehende Abfallsammelstelle in Galmiz erhalten bleibt und ein Dorfverein für die Aufsicht über die Grillplätze verantwortlich ist.

jmw

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