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Einsprachen gegen die zweite Auflage

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Gegen die zweite Auflage der Ortsplanungsrevision Gurwolf sind vier Einsprachen eingegangen. Wie der Vize-Syndic Alfred Rentsch auf Anfrage sagt, sind davon nur zwei gültig. Die anderen zwei Einsprachen bezögen sich nicht auf die zweite Auflage. Die eine gültige Einsprache betreffe die Zone von öffentlichem Interesse und den Schutzperimeter des Dorfkerns. Bei der zweiten gültigen Einsprache gehe es um die Zonenplanänderung des Schloss-Perimeters. Der Pflanzengarten darf laut Einsprecher nicht zum Schlossperimeter gezählt werden. Zusammen mit den 14 Einsprachen der ersten Auflage wird der Gemeinderat laut Rentsch nun entscheiden, ob sie berechtigt sind oder abgewiesen werden. Danach werde der Gemeinderat den Zonenplan genehmigen und zur Prüfung an den Kanton senden.

emu

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