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Geldstrafe und Busse für betrunkenen Autofahrer

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Der 1. Januar 2019 wird einem 32-jährigen Freiburger wohl noch lange in Erinnerung bleiben. Der gebürtige Sensler war damals kurz nach fünf Uhr in Sugiez unterwegs. Aufgrund seines physischen Zustands kam er mit seinem Auto nicht mehr richtig um einen Kreisel herum, und das Fahrzeug kollidierte mit der Befestigung im Kreisel. Der Test ergab einen Mindestalkoholgehalt von 0,39  mg/l. Bei der Befragung durch die Polizei gab der Mann zu, kurz vor dem Unfall im Tunnel Les Vignes auf der A 1 geblitzt worden zu sein. Er war auf einer 100er-Strecke mit Tempo 165 unterwegs. Das Bild der Radarfalle zeigte zudem, dass er sein Mobil-telefon benutzt hatte.

Vergehen wiegt schwer

Wegen schwerwiegender Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann via Strafbefehl nun zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt. Da er vorbestraft ist, wurde die Probezeit auf vier Jahre angesetzt. Zudem muss der fehlbare Lenker eine Busse von 2000 Franken und die Verfahrenskosten von 346 Franken be­zahlen.

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