Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat eine Frau wegen Nichtbeherrschens eines Fahrzeuges und wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt. Sie muss eine Busse von 1500 Franken sowie zusätzlich die Verfahrenskosten von 584 Franken bezahlen.
Was war geschehen? Die Frau war im April dieses Jahres auf den Viehmarkt-Parkplatz in Murten gefahren, um ihr Auto dort abzustellen. Weil sie betrunken war, verlor sie dabei die Herrschaft über ihren Personenwagen: Der Fuss rutschte vom Brems- auf das Gaspedal – und der Wagen fuhr geradeaus. Er touchierte zuerst mit der linken Seite ein parkiertes Auto, bevor er frontal mit der hinteren linken Seite gegen ein anderes parkiertes Auto kollidierte. In diesem Auto sassen zwei Frauen.
Durch den heftigen Aufprall wurde dieser Wagen in das nebenstehende Auto geschoben. Die beiden Insassinnen wurden beim Unfall verletzt. Gemäss Strafbefehl haben sie die fehlbare Lenkerin nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.