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Neue ARA braucht mehr Platz als geplant

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Das Baugesuch für die neue Kläranlage in Muntelier liegt seit gestern öffentlich auf. Zum Baugesuch gehört auch eine Änderung des Zonennutzungsplans der Gemeinde Muntelier, denn für das Projekt des Verbands ARA Seeland Süd braucht es mehr Land als bisher gedacht: Die Erweiterung der ARA Seeland Süd kann laut den Unterlagen «nicht vollständig in der Zone von allgemeinem Interesse B (ZAI B) realisiert werden». Folglich brauche es eine Anpassung der Zonengrenze um 484 Quadratmeter Land. Weil sich dort heute Wald befindet und wegen der vorgeschriebenen Abstände der Gebäude zum Wald müssen insgesamt 1848 Quadratmeter definitiv gerodet werden. Für die Baupiste brauche es eine temporäre Rodung auf 1635 Quadratmetern. Dabei handelt es sich um Wald im Naturschutzgebiet. Deshalb liegt dem Baugesuch auch ein Rodungsgesuch bei. Zudem enthält das Dossier einen Umweltverträglichkeitsbericht.

«Mehrheitlich Fichten»

Die 17 Freiburger und Berner Verbandsgemeinden haben dem Baukredit über 62,9 Millionen Franken Anfang Jahr mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich mit der «Aktion sauberer Murtensee» und der «Planung und Entwicklung Kerzers» zwei Gruppierungen zu Wort gemeldet, die den Standort Muntelier bekämpften. Eines der Argumente für den Standort seitens der ARA Seeland Süd war, dass sich die neue ARA auf dem bereits überbauten Areal der heutigen Kläranlage realisieren liesse. Auch müsse dafür kein Wald definitiv gerodet werden. Im August 2018 sagte Pascal Pörner, Gemeindeammann von Muntelier und Präsident der ARA-Baukommission, dass mit dem Bau der neuen ARA zwar einige Bäume gefällt werden müssten, dass das jedoch nur «temporäre bauliche Massnahmen» seien. Nun hat sich die Situation verändert: «Wir gingen davon aus, dass die temporäre Rodung reichen würde. Aber bei der Vorprüfung zeigte sich, dass dies nicht der Fall ist», sagt Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin der ARA Seeland Süd. Deshalb brauche es die Bereinigung der Bauzonengrenze und die definitive Rodung von Bäumen. «Dabei handelt es sich aber mehrheitlich um Fichten und minim um Auenwald.» Es seien diverse Massnahmen zugunsten der Natur vorgesehen. Das Abstimmungsargument für den Standort Muntelier, wonach die neue Anlage auf bereits bebautem Areal erstellt werden könne, «stimmt immer noch», sagt Schneider Schüttel. «Aber die Bauzone ist nicht parzellenscharf. Da die Biofiltration und die Vorklärung punktuell ausserhalb der ZAI liegen, beeinflussen sie das Waldareal.» Deshalb sei eine geringfügige Bauzonenbereinigung notwendig. Das Projekt gehe aber nach wie vor sehr haushälterisch mit dem Boden um.

«Nicht ausführungsreif»

Peter Halbherr von der Aktionsgruppe Sauberer Murtensee übt Kritik: «Es hatte vor der Abstimmung immer geheissen, dass es sich um ein ausgereiftes Projekt handle, im Gegensatz zu unserem Vorschlag mit einem Anschluss an die Kläranlage in Biel.» Nun zeige sich, dass das Projekt «nicht ausführungsreif» ist und dass es «auf wackligen Füssen» steht. Die Verantwortlichen der ARA Seeland Süd hätten gesagt, dass das bereits bebaute Areal genüge, «und jetzt merken sie, dass das gar nicht möglich ist».

Auch zeige sich nun, dass die Aussage von damals nicht stimmte, «dass kein Quadratmeter Naturschutzgebiet betroffen ist».

Halbherr kündigte an, mit seinem Anwalt André Clerc zu prüfen, welche Möglichkeiten er habe, als Bürger von Muntelier Einsprachen gegen das Baugesuch und die Zonenplanänderung zu machen. «Wir haben uns in der letzten Zeit zwar zurückgehalten, aber für mich ist die Sache noch nicht gelaufen.»

«Wir gingen davon aus, dass die ­temporäre Rodung reichen würde. Aber bei der ­Vorprüfung zeigte sich, dass dies nicht der Fall ist.»

Ursula Schneider Schüttel

Präsidentin ARA Seeland Süd

Zahlen und Fakten

Öffentliche Auflage während 30 Tagen

Einsprachen zu den Änderungen des Zonennutzungsplans und zum Baugesuch sind bis am 18. Oktober möglich. Einspracheberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Muntelier sowie Umweltschutzverbände und weitere kantonale Vereinigungen, die sich hauptsächlich mit Aufgaben der Raumplanung und des Natur- und Landschaftsschutzes befassen. Das Baugesuch mit der Zonenplanänderung und dem Rodungsgesuch liegt auf der Gemeinde Muntelier wie auch beim Oberamt des Seebezirks während 30 Tagen öffentlich auf.

emu

Informationsanlass

Feuchtbiotop und Totholzhecken

Der Gemeindeverband ARA Seeland Süd informierte die Bürgerinnen und Bürger gestern Abend an einem Informationsanlass in Muntelier über das Baudossier für die neue Anlage. «Das Baugesuch ist ein Meilenstein», sagte Pascal Pörner, Ammann von Muntelier und Präsident der Baukommission, in seinen einleitenden Worten. Gut 30 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin der ARA Seeland Süd, stellte das Baugesuchsdossier in kurzen Zügen vor. Sie erwähnte die definitiven und die temporären Rodungen. «Das Amt für Wald unterstützt unser Rodungsgesuch», sagte sie dazu. «Unser Eingriff ist eine Verbesserung.» Schneider Schüttel verwies auf die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, die die ARA Seeland Süd geplant habe. Unter anderem werde es einen gestuften Waldrand sowie Steininseln geben, und invasive Neophyten würden entfernt. Dadurch werde die Situation vor Ort qualitativ verbessert. Pörner erwähnte das nicht mehr benötigte Becken der heutigen Anlage, das zu einem Feuchtbiotop umgebaut werden soll. Totholzhecken sollen Kleintieren wie Mäusen Unterschlupf bieten.

Zum Rodungsgesuch sagte Pascal Pörner, dass es sich um Fichten handle, die gefällt werden müssten. Nach dem Bau der heutigen ARA hätten die Verantwortlichen in den 70er-Jahren Fichten gepflanzt, die jedoch nicht zu einem Auenwald gehörten.

Ein Bürger schlug im Anschluss an die Präsentation der beiden ARA-Verantwortlichen vor, das gereinigte Abwasser nicht in den Murtensee einzuleiten, sondern für die Bewässerung von Feldern zu verwenden. Das wäre für die ARA eine zusätzliche Einnahmequelle. «Einerseits müssten wir so weniger teures Trinkwasser produzieren, und andrerseits würde die Umwelt geschont. Wir müssen für die nächste Generation denken», sagte der Bürger. Pörner fand diesen Vorschlag gut. Jedoch sei eine solche Nutzung des gereinigten Abwassers gesetzlich nicht erlaubt. Ein anderer Bürger betonte, dass dies in anderen Ländern bereits Usus sei.

Nach dem Infoanlass sagte Schneider Schüttel den FN, dass sie nicht mit zahlreichen Einsprachen wegen der Rodung rechne. «Für die Personen, die sowieso eine Einsprache machen wollen, ist es vielleicht ein zusätzliches Argument.»

emu/jmw

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