Der Parkplatz im Schlossquartier von Greng ist für Gäste des nahe gelegenen Restaurants und Besucher reserviert. Der Einwohner Roland Wyler wollte sein Fahrzeug hier zeitweise abstellen, um es von seinem Haus aus mittels Verlängerungskabel aufzuladen. Der alte Gemeinderat von Greng liess dieses Gesuch über ein halbes Jahr lang unbeantwortet. Aufgrund einer Intervention seitens Wyler forderte das Oberamt des Seebezirks die Gemeinde im August 2018 auf, einen anfechtbaren Entscheid zu erlassen. Schliesslich lehnte der Gemeinderat Wylers Anliegen ab, was dieser anfocht. Das geht aus dem Entscheid des Oberamts von Mitte Mai hervor, der den FN vorliegt.
Ohne Auto zum Restaurant
In seinem Entscheid weist das Oberamt Wylers Beschwerde ab. Der Grenger argumentierte, dass er den Parkplatz nutzen dürfe, wenn er das Restaurant als Gast besucht. Die Anwohner seien nicht auf ein Auto angewiesen, um im Restaurant zu konsumieren, so das Oberamt. Wyler wies auf eine Vereinbarung mit dem Pächter des Restaurants hin. Gemäss dem Oberamt braucht es für eine Unterverpachtung die Zustimmung des Verpächters, also des Gemeinderats. Wyler verwies auf die Pflicht der Gemeinde, erneuerbare Energien zu fördern. Die Gemeinde sei nicht verpflichtet, Einzelnen Gemeindegüter unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit sie diese zu ihrem privaten Vorteil nutzen können, so das Oberamt.
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