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Parkplätze: Ein Bürger läuft Sturm

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Die Gemeinde Greng verlangt Geld für die Nutzung von Parkplätzen. Zudem hat sie Regeln erlassen, wer diese wie lange nutzen darf. Das Problem dabei für Roland Wyler, einem Bürger von Greng: Dafür hätte der Gemeinderat die Zustimmung der Gemeindeversammlung einholen müssen. Wyler ist deshalb mit einer Beschwerde an das Oberamt des Seebezirks gelangt.

Die Situation vor Ort: Die Gemeinde hat zwei Parkplätze. Der eine befindet sich im Schlossquartier. Hier dürfen nur Gäste des Restaurants und Besucher des Quartiers parkieren. Für Letztere ist die Parkzeit auf sechs Stunden beschränkt. Parkgebühren werden hier keine verlangt.

Besucher, die länger parkieren möchten, sollen laut der Gemeinde auf den zweiten Parkplatz «Seeweg» ausweichen. Dieser ist eingezäunt und mit einer ferngesteuerten Barriere abgesperrt. Für Besucher sind auf diesem Parkplatz vier Stellplätze reserviert, so die Angaben im Info-Bulletin der Gemeinde. Die Gemeinde bietet ihnen Tageskarten, Wochen- und Wochenendkarten an. Eine Tageskarte kostet 8  Franken, eine Wochenkarte 40  Franken. Die Preise hat der Gemeinderat im März 2017 festgelegt. Die übrigen Parkplätze am Seeweg können die Bewohner von Greng für monatlich 80 Franken mieten.

Tarife ohne Reglement

Gegenüber den FN sagt Martin Leu, Generalsekretär der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, dass eine Gemeinde ein Parkplatzreglement benötigt, wenn sie Parkgebühren erheben möchte. «Die Gemeindeversammlung legt im Reglement die maximale Parkgebühr fest; der Gemeinderat bestimmt in diesem Rahmen den genauen Tarif.»

Greng hat bislang kein Parkplatzreglement. Dennoch verlangt der Gemeinderat Geld für die Nutzung der Parkplätze Seeweg. Leu scheint hier keinen Fehler zu sehen: «Wenn die Gemeinde Greng Stellplätze auf einem nichtöffentlichen Parkplatz an ihre Bewohner vermietet, dürfte es sich um eine privatrechtliche Regelung handeln.» Die Lage dieses Parkplatzes in einem Fahrverbotsbereich und die angebrachte Barriere sprächen dafür, dass es ein nichtöffentlicher Parkplatz sei. Wegen des Fahrverbots dürften nur Anstösser dorthin fahren. «Wer dort einen Parkplatz mietet, ist Anstösser», sagt Leu.

Nicht definierte Besucher

Den Parkplatz Schlossquartier dürfen nur Besucher während maximal sechs Stunden nutzen. Eine solche Parkzeitbeschränkung könne ein Gemeinderat selbst festlegen, erklärt Leu. Notwendig sei dafür ein Antrag an den Kanton, der nach einer Prüfung eine entsprechende Verfügung erlässt. Das Freiburger Tiefbauamt erliess Ende Januar 2017 eine solche Verfügung für den Parkplatz Schlossquartier.

«Wer gilt als Besucher? Wenn der Gemeinderat eine solche Beschränkung kommuniziert, muss dieser Begriff auch definiert sein», sagt Wyler auf Anfrage. Das Wort Besucher sei in der Signalisationsverordnung des Bundes nicht definiert, sagt Leu. «Wer in einem Wohnquartier als Besucher gilt, wäre wohl im Einzelfall abzuwägen», sagt Leu.

Zwei weitere Beschwerden

Zusätzlich zur Beschwerde wegen der Parkplätzen hat Wyler im vergangenen Winter zwei weitere Beschwerden gegen den Gemeinderat von Greng eingereicht. Eine betrifft den Zugang zu Dokumenten und Informationen. Hier wirft Wyler dem Gemeindepräsidenten Rico Martinelli vor, dass dieser ihm die Einsicht in Unterlagen verweigert habe. Die zweite betrifft das Restaurant (siehe Kasten). Hier lautet der Vorwurf unter anderem «ungetreue Amtsführung».

Zum vorläufigen Höhepunkt im Streit von Greng kam es an der Gemeindeversammlung im Dezember. Gemäss Protokoll warf Wyler dem Gemeinderat wegen des Restaurants Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Daraufhin erhielt er eine Verwarnung. In Greng sind die Fronten also verhärtet. Für heute ist beim Oberamtmann ein Gespräch zwischen Roland Wyler und dem Gemeindepräsidenten Rico Martinelli angesetzt. Weder Martinelli noch das Oberamt wollten sich auf Anfrage äussern.

Restaurant

Beschwerde zu fehlender Rentabilität

Greng hat das Restaurant am De-Castella-Platz verpachtet. An der Gemeindeversammlung im Dezember präsentierte der Gemeinderat in der laufenden Rechnung positive Zahlen zum Restaurant. Der Gesamtertrag belaufe sich auf 37 000 Franken, der Gesamtaufwand liege bei 11 100 Franken. Doch laut Wyler sei die Kapitalanlage «Immobilie Restaurant» nicht rentabel. Der Gemeinderat verschweige dies den Bürgern. In einem Brief an das Oberamt schreibt Wyler, dass der rechnerische Verlust der Kapitalanlage Restaurant im Durchschnitt seit 2014 rund 20 000 Franken pro Jahr betrage.

jmw

 

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