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Petitionäre erhalten Rückendeckung

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Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen Jeuss, Courlevon und Salvenach wehren sich gegen die neuen Abwassergebühren von Murten mit einer Petition (siehe FN vom Dienstag). Nun sagt der Preisüberwacher Stefan Meierhans auf Anfrage, dass die Gemeinde ihm das neue Abwasserentsorgungsreglement vorgängig hätte vorlegen müssen: «Gemäss Gesetz muss die Behörde der vorgängigen Konsultationspflicht des Preisüberwachers zwingend nach­kommen.»

Die Gemeinde müsse den Preisüberwacher nicht nur über Preiserhöhungen, sondern über alle Tarifveränderungen informieren. Wenn eine Gemeinde dies nicht tue, «sind die Gebühren mit einem formellen Fehler behaftet». Eine Verletzung begründe eine Bundesrechtswidrigkeit und könne im Falle einer Beschwerde zur Aufhebung führen.

«Heute würden wir es vielleicht anders machen», sagt Ursula Schneider Schüttel, Vize-Stadtpräsidentin von Murten, auf Anfrage dazu. «Der Kanton hat das Reglement genehmigt, ohne die Konsultation des Preisüberwachers zu verlangen.» Im Übrigen gebe der Preisüberwacher Empfehlungen ab, «er hat kein Weisungsrecht».

Fläche und Zone

Das neue Abwasserentsorgungsreglement der Gemeinde Murten ist seit Anfang Jahr in Kraft. Die Bürger der Ortsteile Jeuss, Courlevon und Salvenach beanstanden konkret, dass die Grundgebühr anhand der Grundstückgrösse und der Zone berechnet wird. In den ländlichen Ortsteilen seien die Parzellen grösser und dies führe zu ungerechten und zu hohen Gebühren. Zudem mache die Berechnung nach Zone keinen Sinn.

Relevant für die Festlegung der Gebühr ist, was in der jeweiligen Zone gebaut werden könnte, und nicht, was bereits gebaut worden ist. Das führt dazu, dass die Hauseigentümer je nach Zone unterschiedlich viel Abwassergrund­gebühr bezahlen müssen.

Der Preisüberwacher gibt den Initianten Rückendeckung: «Wir empfehlen die Modelle, die auf zonengewichteten Grundstücksflächen beruhen, explizit nicht.» Denn diese führten oft zu störenden Einzelfällen, seien für die Bürger im Allgemeinen unverständlich und führten in gemischten und Industriezonen zu Gleichbehandlungen von Fällen, die offensichtlich völlig unterschiedlich sind. «So, wie die Berechnungen im Kanton Freiburg angewandt werden, führen sie zudem zum Teil zu extrem hohen Belastungen.»

Eine wie in Murten auf zonengewichteten Grundstücksflächen beruhende Grundgebühr wirke sich vor allem auf Gebäude mit grossen Grundstücken sowie Gewerbe und Industrie mit relativ geringem Wasserverbrauch sehr stark aus. «Problematisch ist dieses Modell auch bei Fusionen von Gemeinden mit unterschiedlichen Bauzonen oder bei Umzonungen.»

«Die Gemeinde könnte grundsätzlich ein anderes Modell wählen», sagt Schneider Schüttel. «Wir haben aber mit der Bestimmung, die sich auch im Musterreglement des Kantons Freiburg findet, gute Erfahrungen gemacht; es hat sich bewährt.» Schneider Schüttel war gestern an einer Sitzung und konnte deshalb nicht in die Details gehen, wie sie sagte. Sie wird jedoch am Informationsanlass von heute Abend teilnehmen (siehe Textende).

Ein Blick in das Musterreglement zeigt aber, dass der Kanton mehrere Optionen anbietet: einerseits eine Berechnung mit einer zonengewichteten Parzellenfläche und andererseits pro Einwohnergleichwert. Ein Einwohnergleichwert entspricht, grob gesagt, dem Wasserverbrauch und der Ab­wasserproduktion einer durchschnittlichen Person. Der ­Kanton konnte die Fragen der FN gestern noch nicht beantworten.

Staffeltarif als Möglichkeit

Die Initianten der Petitionen fordern eine Berechnung pro Kopf oder Haushalt. Der Preisüberwacher empfiehlt eine Abwassergebühr pro Belastungswerte, kombiniert mit der verdichteten entwässerten Fläche. Der Belastungswert sagt aus, wie viel Abwasser durch ein Rohr fliessen kann.

Bedeutend einfacher sei jedoch der Staffeltarif, der auch wieder kombiniert mit der verdichteten Fläche angewendet werden könne. Bei dieser Berechnung ist die Gebühr je nach Wasserverbrauch gestaffelt und die Grundgebühr fällt weg. «Für Wohnbauten ist auch eine Abstufung nach Wohnungsgrösse kombiniert mit einer Regenwassergebühr vertretbar.»

Empfehlungen an den Kanton

Der Kanton Freiburg habe dem Preisüberwacher im vergangenen Jahr neu vorgesehene Vorschriften für die Wasser- und Abwassergebühren vorgelegt. «Wir haben dem Kanton dazu verschiedene Empfehlungen abgegeben. Einige davon wurden aufgenommen, andere nicht. Über Letztere möchten wir noch diskutieren», so Stefan Meierhans. Es gehe dabei insbesondere auch um die Gewichtung der Flächen und «die sehr hohen Gewichtungsfaktoren, die zum Teil von den Gemeinden für die Industriegebiete angewandt werden».

Im Gegensatz zu den Trinkwasserrechnungen hat die Gemeinde Murten die Rechnungen für die Abwasserentsorgungskosten noch nicht an die Bürger verschickt (siehe Kasten links).

Aula Centre Loewenberg, Murten. Infoanlass für die drei Ortsteile Jeuss, Salvenach und Courlevon, Do.,  5.  September, 20 Uhr.

Courtepin

Bürger mobilisiert vor Versammlung

In Courtepin hatte die Gemeindeversammlung das neue Abwasserreglement im Mai abgelehnt. Wie ein FN-Leser in einem Kommentar unter dem Online-Artikel «Bürgereinsatz für gerechtere Gebühren» vom Dienstag schreibt, hatten Bürger aus dem Ortsteil Villarepos im Vorfeld der Gemeindeversammlung auf einem Blog mobil gemacht gegen das neue Reglement: Die Berechnung der Gebühren sei unfair und missachte das Verursacherprinzip, heisst es dort. Analog Murten fühlen sich die Bürger von Villarepos benachteiligt durch die Berechnung nach Grundstückgrösse und Zone.

Trinkwasser

100 Einsprachen gegen Wasserrechnung

Nicht nur die Abwasser­gebühren, sondern auch die Trinkwassergebühren treffen in der Gemeinde Murten auf Widerstand. Die FN haben erfahren, dass Bürgerinnen und Bürger aus Jeuss und Salvenach etwa 100 Einsprachen gegen die neuen Trinkwasserrechnungen eingereicht haben. Weil es sich bei diesen Einsprachen um ein laufendes Verfahren handele, äussere sich die Gemeinde Murten nicht dazu, schreibt Bauverwalter Stefan Portmann auf Anfrage.

Die Kritik der Bürger an den Trinkwassergebühren ist quasi identisch mit derjenigen der Abwassergebühren: Für Fabian Rotzetter, ein Einsprecher aus Salvenach, ist «nicht nachvollziehbar, wieso für die Berechnung der Kosten des Trinkwassers eine Grundgebühr abhängig von der Grundstücksfläche und der Geschossflächenziffer eingeführt wurde. Der Preisüberwacher empfiehlt dies ausdrücklich nicht, insbesondere nicht bei Fusionen von Gemeinden mit unterschiedlichen Bauzonen.» Man brauche nicht mehr Trinkwasser, weil das Grundstück grösser ist als das andere oder weil es ein paar Meter weiter links steht als ein anderes. «Die Menge des Frischwassers hänge von der Haushaltsgrösse und dem Wasserverbrauch der Bewohner ab.» Anders als beim Abwasser legte die Gemeinde das Trinkwasserreglement dem Preisüberwacher vor. Dieser empfahl, zu prüfen, wie die Kosten in Zukunft gesenkt werden könnten.

 

 

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