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Sieben Jahre Haft wegen Vergewaltigungen

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Schuldig der Vergewaltigung in mindestens drei Fällen, schuldig der sexuellen Handlungen mit einer zum Widerstand unfähigen Person in mindestens zwölf Fällen, schuldig der Verletzung der Privatsphäre durch Videoaufnahmen in mindestens zwölf Fällen, schuldig der Beschimpfung in vier Fällen: Für das Strafgericht des Seebezirks war die Schuld des Portugiesen, der in der Gemeinde Courtepin 2015 und 2016 seine damalige Partnerin, die Mutter seines ersten Kindes, mehrfach missbraucht haben soll (siehe FN vom 30.  Juni), eindeutig erwiesen. Das Gericht verurteilte den 38-Jährigen gestern zu sieben Jahren Gefängnis, zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken, zu einer Zahlung von 15 000 Franken an seine frühere Partnerin und zu einer ambulanten Psycho­therapie.

Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker sprach von einer schweren Schuld des Mannes. Er habe seine Dominanzlust befriedigen wollen. Die Videos, die der Mann während der sexuellen Handlungen selbst gemacht habe, «führen die Verachtung gegenüber seiner Partnerin vor Augen».

Videos im Gerichtssaal gezeigt

Diese Videos standen gestern im Zentrum der Plädoyers der Anklage und der Verteidigung. Sie seien ein klarer Beleg für die Aussagen der heute 29-jährigen Frau, sagte Staatsanwältin Stéphanie Amara. Das Opfer habe von der Existenz der meisten Aufnahmen erst durch die Ermittlungen erfahren. «Es sind Bilder extremer Gewalt», so die Staatsanwältin. Man sehe da­rauf, wie der Beschuldigte den Zustand der Frau ausnutze. Wegen des Konsums von Alkohol und Cannabis sei sie während der sexuellen Handlungen nicht bei vollem Bewusstsein gewesen und habe diesen Handlungen auch nicht zugestimmt.

Die Anwälte des Beschuldigten waren an der Gerichtsverhandlung vor einer Woche abgeblitzt mit ihrer Forderung, die Videos im Saal zu zeigen. Das Gericht hatte ihren Antrag abgelehnt. Gestern nutzten die Anwälte ihre Plädoyers, um dennoch ein halbes Dutzend Videoaufnahmen im Gerichtssaal zu zeigen. Denn diese würden beweisen, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien. Anwältin Estelle Baumgartner-Magnin wies darauf hin, dass die Frau aktiv mitmache, dabei sogar «Ich liebe dich» sage und klar in die Kamera ihres Partners schaue. Gewalt, Zwang und Abwehr seien nicht erkennbar. Die Anklage würde sich für Angaben zum Modus Operandi des Mannes nur auf Aussagen seiner früheren Partnerin stützen. Diese seien nicht glaubwürdig.

Anwalt Christian Delaloye ergänzte: «Wir haben hier einen Diskurs einer verletzten, gekränkten und wütenden Frau, die ihren Mann für die Zerstörung des Traums bezahlen lässt.» Denn ihr Mann war fremdgegangen. Christian Delaloye verlangte einen Freispruch in allen Punkten mit Ausnahme der Beschimpfung.

Variierende Aussagen

Die Gerichtspräsidentin liess sich davon nicht beeindrucken. Das Vorgehen der zwei Verteidiger sei sehr geschickt gewesen. Sie hätten Aufnahmen gezeigt, auf denen die Frau mitgemacht habe, die am Anfang der Beziehung entstanden waren – bevor es zu den Übergriffen kam. Während die Aussagen des Angeklagten im Rahmen der Ermittlungen variiert hätten, habe die Frau gleichbleibende und glaubwürdige Aussagen gemacht. Ihre manchmal mangelnde Präzision sei verständlich aufgrund der langen Dauer der Taten.

Noch im Gerichtssaal in Freiburg reichten die Anwälte des Angeklagten Berufung gegen das Urteil ein. Ihr Mandant ist bereits vorbestraft: 2004 hatte ihn ein Schwurgericht in Frankreich zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er unter Androhung von Waffengewalt zwei ihm unbekannte Frauen vergewaltigt hatte.

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