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Unter vier Augen ist es nur eine Beschimpfung

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«Du bist ein Scheiss-Moslem»: Das sagte ein 57-jähriger Seebezirkler seinem aus Albanien stammenden Nachbarn. Er sagte ihm auch, den Hut, den er aufhabe, trügen Moslems, wenn sie den Katholiken den Kopf abschnitten. «Ihr Moslems und alle Jugos sollten raus aus der Schweiz.»

Der Sohn des Beschimpften reichte Strafanzeige gegen den Schweizer ein. Dieser bestätigte in der Untersuchung, solches gesagt zu haben. Es sei aber nicht persönlich gemeint gewesen. Er habe dem Mann auch gesagt, dieser sei kein Schweizer, sondern besitze nur einen Schweizer Pass; er werde nie ein echter Schweizer sein, dazu fehle ihm das Niveau. Das seien aber keine rassistischen Äus­serungen gewesen, so der Beschuldigte.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Seebezirkler mittels Strafbefehl verurteilt. Sie stellt darin klar, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung nur erfüllt wird, wenn sie in der Öffentlichkeit geschieht. Im vorliegenden Fall hätten die Männer an der Grundstücksgrenze und an der Haustür zusammen gesprochen. Daher seien die Diskussio­nen nicht öffentlich gewesen. Alle anderen Voraussetzungen für eine Rassendiskriminierung seien aber erfüllt.

Der Mann habe seinen Nachbarn beleidigt. «Er hat ihm zu verstehen gegeben, dass er weniger wert sei, was ein klares Werturteil darstellt und die Ehre angreift», heisst es im Strafbefehl. Der Mann wurde darum wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen mit einer Probezeit verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 330 Franken sowie die Gerichtskosten in der Höhe von 350 Franken bezahlen.

njb

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