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Was geschah am Stadtfest Murten?

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Am 12. August 2017 ereigneten sich am Murtner Stadtfest wüste Szenen: Vor einem Barzelt in der Altstadt kam es zwischen zwei jungen Männern zu einer Auseinandersetzung, die in eine Schlägerei ausartete. Über die Frage, was dabei genau geschah und wer sich daran beteiligte, wurde gestern vor Gericht in Tafers stundenlang diskutiert. Aufgrund der grossen Anzahl Beschuldigter – es waren sechs – fand die Verhandlung nicht in Murten, sondern in den grösseren Räumlichkeiten des Gerichts des Sensebezirks in Tafers statt. Über den Fall zu urteilen hatte indes trotzdem Peter Stoller, Gerichtspräsident des Bezirksgerichts See.

Die Staatsanwaltschaft wirft in ihrer Anklageschrift einem der Beschuldigten vor, einen jungen Mann mit einem Faustschlag niedergestreckt zu haben, nachdem ihn dieser von sich weggestossen habe. Im Vorfeld war es zwischen den zwei Männern bereits zu Provokationen via den Nachrichtendienst Whatsapp gekommen. Während das Opfer, das vor Gericht als Privatkläger auftrat, hilflos am Boden lag, seien fünf Freunde des Hauptangeklagten dazugekommen und hätten den jungen Mann mit Fusstritten traktiert. Dabei zog sich dieser Frakturen an der Augenhöhle, dem Nasenbein sowie an einem Daumen zu. Auch psychisch sei der Angriff nicht spurlos an ihm vorbeigegangen, gab er vor Gericht zu Protokoll. «Ich bin heute weniger offen, ziehe mich öfter zurück und meide Menschenmassen», so das Opfer. Die Mutter des Privatklägers und dessen ehemalige Freundin bestätigten diese Aussagen. Letztere trat nicht nur als Zeugin auf, sondern ebenfalls als Privatklägerin gegenüber einem der Beschuldigten. Ihm wird vorgeworfen, die dem Opfer zu Hilfe geeilte Freundin mit dem Fuss weggetreten zu haben.

Bedingte Geldstrafen

Die Staatsanwaltschaft forderte aufgrund des dargelegten Tathergangs bedingte Geldstrafen für die sechs Beschuldigten, die alle im Seebezirk wohnhaft sind.

Den Darstellungen der Freundin des Opfers sowie denen der Staatsanwaltschaft widersprachen die sechs Beschuldigten und deren Anwälte mit Vehemenz. Sie verwiesen auf die Widersprüche zwischen den verschiedenen Zeugenaussagen und zogen deren Glaubwürdigkeit in Zweifel. «Das Ganze ist nicht schlüssig. Die etablierten Fakten reichen für eine Verurteilung nicht aus», sagte etwa der Verteidiger des Hauptbeschuldigten, Marco Schwartz, und forderte einen Freispruch nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten».

Tatsächlich weichen die Aussagen der ehemaligen Freundin des Opfers, diejenigen von anderen Festbesuchern und diejenigen der Beschuldigten zum Teil stark voneinander ab. Das Opfer erinnert sich nicht an die Vorfälle – es verlor während des Transports in ein Spital kurzzeitig das Bewusstsein. Das Erstellen eines Gesamtbilds wurde vor Gericht zusätzlich dadurch erschwert, dass die anwesenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jeweils nur ihren Mandanten vor einem Schuldspruch bewahren wollten und dabei gelegentlich die anderen Beschuldigten belasteten. So behauptete zum Beispiel Andrea Kaufmann, Verteidigerin des wegen des Fusstritts gegen die Freundin Angeklagten, dass einzig der Faustschlag des Hauptbeschuldigten erwiesen sei. Dies wiederum zweifelte dessen Verteidiger an. Sein Mandant sei vom Opfer weggestossen worden, worauf er sich zusammen mit den anderen Beschuldigten entfernt habe.

Genugtuung gefordert

Dies liess Theo Studer, Anwalt des Opfers, nicht gelten: «Irgendjemand hat schliesslich meinem Mandanten seine Verletzungen zugefügt.» Er forderte eine Genugtuungssumme von 5000 Franken und verwies auf zusätzliche Forderungen, die sein Mandant im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens stelle. Dass die Aussagen der Zeugen nicht gänzlich übereinstimmten, sei in einer derartigen Situation normal und dürfe das Gericht nicht davon abhalten, einen Schuldspruch zu fällen, so Studer. Dass alle sechs Beschuldigten zu verurteilen sind, forderte der Anwalt nicht. Es sei Sache des Gerichts, festzustellen, wer tatsächlich am Angriff beteiligt gewesen sei und wer nicht. Gerichtspräsident Peter Stoller wird insbesondere darüber befinden müssen, welchen Zeugenaussagen Glauben zu schenken ist und ob die Beschuldigten den Straftatbestand des Angriffs erfüllen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird noch vor Ende Jahr erwartet.

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