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Wegen längerer Ferien vor Gericht

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Als am Donnerstag, 29. August, vergangenen Jahres das neue Schuljahr im Kanton Freiburg begann, befanden sich zwei Primarschülerinnen aus dem Seebezirk noch in den Ferien in Portugal. Dafür mussten sich deren Eltern gestern vor dem Bezirksgericht in Murten verantworten.

Erst am Montagnachmittag der folgenden Woche tauchten die beiden Schwestern in ihren Klassen auf. Gegenüber der Schulleitung begründeten die Eltern der Kinder die Absenz damit, dass eine ihrer Töchter aufgrund einer Infektion am Fuss nicht reisefähig gewesen sei. Nachdem das Elternpaar erfolglos dazu aufgefordert worden war, ein entsprechendes Arztzeugnis vorzulegen, erliess das Oberamt des Seebezirks Strafbefehle und verhängte Bussen in Höhe von je 400 Franken. Dagegen wehrten sich die Beschuldigten und verlangten eine Verhandlung vor Gericht.

Zu einer solchen kam es allerdings nicht: Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker bewegte das Elternpaar gestern vor dem eigentlichen Prozessbeginn dazu, die Einsprachen zurückzuziehen, um hohe Prozesskosten zu vermeiden. Die Richterin liess in einem informellen Austausch durchblicken, dass sie auf Basis der ihr vorliegenden Dokumente die Bussen bestätigen würde.

Zahnarzt bei Fussentzündung

Zwar hatten die Eltern den Schulbehörden eine Arztrechnung zukommen lassen, um die Fussentzündung ihrer Tochter zu belegen. Diese Rechnung stammt jedoch von einer portugiesischen Zahnarztpraxis und äussert sich nicht zur Reisefähigkeit der Patientin. Zudem ist das Dokument auf den Nachmittag des 28. August datiert. Dies belege, dass die Eltern – die mit dem Auto nach Portugal gereist waren – von Anfang an nicht geplant hätten, für den Schulbeginn zurück in der Schweiz zu sein, stellte Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker fest und ergänzte: «Man hat das Gefühl, dass sie sich über uns lustig machen wollen.»

Dieses Gefühl konnten die Beschuldigten gestern vor Gericht nicht entkräften. Auf die Frage der Gerichtspräsidentin, weshalb er die Reiseunfähigkeit der Tochter nicht nachträglich in der Schweiz habe attestieren lassen, wusste der Vater der Schülerinnen keine Antwort. Er betonte nur immer wieder, wie empfindlich die Bussen die Familie treffen würden. «Nun muss ich den Gürtel halt enger schnallen», so der Beschuldigte.

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung sind die Eltern dafür zuständig, dass Kinder ihre Schulpflicht wahrnehmen. Bei Absenzen gilt die Regel, dass nach vier Tagen ein Arztzeugnis vorgewiesen werden muss. Weil die beiden Kinder bereits im vorherigen Jahr bei Schulbeginn ungerechtfertigt gefehlt hatten, verschärften die Behörden diese Vorgaben aber im vorliegenden Fall.

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