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Sehr viel kriminelle Energie entwickelt

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Sehr viel kriminelle Energie entwickelt

Das Strafgericht Sense fällte das Urteil über eine äusserst aktive Einbrecherbande

Am Bezirksgericht Tafers sind gestern fünf Männer wegen banden- und gewerbsmässigem Diebstahl zu Strafen zwischen 18 Monaten und dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Sie haben Anfang 2004 im Kanton Freiburg zahlreiche Einbruchdiebstähle begangen.

Von IMELDA RUFFIEUX

Zwei Tage dauerte der Prozess am Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch, um die Aktivitäten einer Einbrecherbande aus Ex-Jugoslawien zu durchleuchten. Die sieben Angeklagten mussten sich wegen qualifizierten Diebstahls, des Versuchs dazu, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, teilweise auch wegen Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und in einem Fall wegen Waffenbesitzes verantworten.

Die Bande hatte im Zeitraum von wenigen Wochen (Ende 2003/Anfang 2004) in den Abend- und Nachtstunden rund 75 Einfamilienhäuser und Wohnungen «besucht» und dabei Bargeld und Wertsachen von rund einer halben Million Franken erbeutet und erheblichen Sachschaden angerichtet (siehe FN vom 8. Juni 2005).

Wer leistete grössten Tatbeitrag?

Neben sprachlichen Hindernissen war es für das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die amtlichen Verteidiger an der Verhandlung nicht leicht, herauszufinden, welcher der Angeklagten den grössten Tatbeitrag geleistet hatte – wer also der Chef der Bande war und bestimmt hat, wohin es auf den nächtlichen Touren jeweils gehen sollte.

Die Hintermänner und Drahtzieher konnten in diesem Fall nicht gefasst werden, wie einer der Anwälte feststellte. Doch zeichnete sich bereits bei der Untersuchung und auch in der Verhandlung ab, dass einige der Angeklagten mehr kriminelle Energie entwickelt hatten als andere.

Nummer eins:
«Verschulden wiegt schwer»

Einem dieser «Hauptangeklagten» ist gemäss der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, die Beteiligung an 54 Fällen im Kanton Freiburg, vier in den Kantonen Waadt und Neuenburg sowie an elf Diebstahlversuchen nachgewiesen worden. Der Tatbestand der Bandenmässigkeit und der Gewerbsmässigkeit sei hier klar erfüllt und das Verschulden wiege schwer, erklärte Alessia Chocomeli-Lisibach. Sie beantragte für ihn eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der 23-Jährige befindet sich seit seiner Verhaftung am 24. Februar 2004 bereits in vorzeitigem Strafvollzug.

Sein Pflichtverteidiger wies einerseits darauf hin, dass in der ganzen Angelegenheit kein eigentlicher Chef auszumachen gewesen sei. Andererseits müsse man seinem Mandanten zugute halten, dass er der Polizei freiwillig Hinweise gegeben habe, die zur Aufklärung eines anderen Verbrechens (Postraub) geführt hatte. Er beantragte eine Zuchthausstrafe von höchstens drei Jahren.

Das Strafgericht Sense verurteilte «Nummer eins» zu einer Zuchthausstrafe von dreieinhalb Jahren.

Nummer zwei: teils Schmiere
gestanden, teils eingebrochen

Der zweite Hauptangeklagte befindet sich auch in vorzeitigem Strafvollzug. Er hatte gemäss Staatsanwaltschaft bei 36 Einbruchsdiebstählen teils Schmiere gestanden, teils war er miteingestiegen. Für ihn lautete der Antrag auf drei Jahre Freiheitsentzug.

Sein Anwalt wies darauf hin, dass sein Mandant auf Grund seines kurzen Aufenthaltes in der Schweiz, seiner nicht vorhandenen Sprachkenntnisse keine Entscheidungen getroffen habe. Die Gewerbs- und Bandenmässigkeit wurde aber auch vom Verteidiger nicht bestritten. Er plädierte sogar dafür, seinen 24-jährigen Mandanten baldmöglichst auszuschaffen, um Kosten zu sparen und weil dieser in der Heimat bessere Resozialisierungschancen habe. Sein Antrag lautete auf zwei Jahre Haft.

Das Urteil im Fall von «Nummer zwei» beläuft sich auf drei Jahre Zuchthaus.

Nummer drei:
kam als Chauffeur dazu

Erst etwas später, nämlich sechs Tage, bevor die Einbrecherbande aufflog, kam der dritte Angeklagte ins Spiel. Der 22-Jährige war angefragt worden, bei Diebestouren als Chauffeur mitzumachen. An der Gerichtsverhandlung wurde er von anderen Bandenmitgliedern als Chef belastet: Da er als einziger über Ortskenntnisse verfügte, habe er seine Kollegen dorthin gefahren, wo sich ein Einbruch lohnte. Ausserdem wurde bei ihm ein Teil der Beute gefunden. Da er sich im Verlaufe des Verfahrens kooperativ zeigte, seit längerem in der Schweiz wohnt und hier auch bleiben will, bescheinigte ihm Alessia Chocomeli-Lisibach eine günstige Prognose: Sie beantragte eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten.

Für seinen Pflichtverteidiger war klar, dass der 22-Jährige kein Mitglied dieser Einbrecherbande war und dass die Bandenmitglieder nun versuchen, ihm die Hauptschuld unterzujubeln. Es brauche keine Ortskenntnisse, um Einbrüche zu begehen, es gebe überall Gelegenheiten, argumentierte er. Da sein Mandant keine Eigeninitiative bewiesen habe, sei er höchstens der Gehilfenschaft schuldig. Der Antrag des Verteidigers lautete schliesslich auf eine bedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten. Ausdrücklich bat er das Gericht, seinen Mandanten nicht des Landes zu verweisen.

Das Strafgericht folgte bei der Verurteilung von «Nummer drei» weitgehend den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu 18 Monaten Zuchthaus, bedingt auf drei Jahre. Nicht zuletzt, weil ein Teil der Beute bei ihm gelagert worden ist, beurteilte das Gericht ihn als Mittäter und nicht nur als Gehilfen.

Nummer vier:
teils geständig, teils bestritten

Beim vierten Angeklagten sah Alessia Chocomeli-Lisibach die Beteiligung an 22 Einbrüchen und acht Versuchen als erwiesen und beantragte eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten. Sein Pflichtverteidiger nahm Bezug auf einige widersprüchliche Aussagen der anderen Bandenmitglieder und erklärte, dass sein Mandant nur 27 Einbrüche zugegeben habe. Da die Frage Mittäterschaft oder nur Gehilfenschaft unklar sei, plädierte er auf eine bedingte Strafe unter 18 Monaten.

«Nummer vier» wurde zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.

Nummer fünf:
nur Schmiere gestanden

Ähnlich ging es beim fünften Angeklagten zu. Der 21-Jährige hatte laut Auflistung der Staatsanwaltschaft in nur sechs Tagen bei 14 Einbrüchen und vier Versuchen mitgemacht. Der Antrag lautete auf 24 Monate. Der Pflichtverteidiger plädierte auf Gehilfenschaft und bezweifelte die Gewerbsmässigkeit des Handelns. Sein Mandant habe nur Schmiere gestanden. Er beantragte eine bedingte Strafe von maximal zwölf Monaten.

Das Strafgericht des Sensebezirks verurteilte «Nummer fünf» zu zwei Jahren Zuchthaus.

Nummer sechs und sieben:
Freispruch bzw. Busse

Einig waren sich Staatsanwaltschaft und Pflichtverteidigung beim sechsten Angeklagten, der einzig durch ein anderes Bandenmitglied belastet wurde: Da die Beweislage nicht ausreichte, die Anklage aufrechtzuerhalten, lautete der Antrag auf Freispruch.

Der letzte Angeklagte hatte in angetrunkenem Zustand eine Waffe als Pfand entgegengenommen. Hier lautete der Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Busse.

«Nummer sechs» wurde freigesprochen; «Nummer sieben» erhielt eine Busse von 300 Franken auferlegt.

Deliktsumm

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