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Seit 1984 verfassungswidrig

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Die CVP will mit ihrer Initiative etwas abschaffen, was bereits 1984 vom Bundesgericht als verfassungswidrig abgestempelt wurde: die Heiratsstrafe. Es ist absolut unverständlich, warum man plötzlich mehr Steuern zahlen muss, nur weil man geheiratet hat. Nach dem Bundesgerichtsurteil wäre ja eigentlich das Parlament beauftragt gewesen, die Diskriminierung abzuschaffen. Aber während über 30 Jahren konnte sich das Parlament nicht einigen, wie es das Problem lösen will: Individualbesteuerung für alle oder Splitting? Bei einer Individualbesteuerung müssten wir zwei separate Steuerformulare ausfüllen, und die Gemeinde müsste auch beide bearbeiten. Das ist unnötiger Verwaltungsaufwand, deshalb befürworte ich grundsätzlich eine Gemeinschaftsbesteuerung. Hier gibt es dank des Splittings auch noch Spielraum zugunsten einer gerechten Besteuerung der Ehepaare. Ich stimme deshalb Ja, weil nur mit der CVP-Initiative das Bundesgerichtsurteil endlich vollzogen wird. Das Parlament konnte das Problem während 30 Jahren nicht lösen. Deshalb muss es nun das Volk regeln.

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