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Seit 2006 hat Rentnerin 147 Delikte begangen

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Die Liste ist lang: Über fünfzig Private, Schmuckläden, Kleidergeschäfte, Hotels und Bestattungsunternehmen sind aufgeführt, alle haben sie Klage eingereicht wegen Delikten, die eine heute 71-jährige Frau seit Ende 2006 begangen hat. Die Summe der geltend gemachten Zivilansprüche beträgt über 100 000 Franken. Veruntreuung, gewerbsmässiger Betrug, Zechprellerei, arglistige Vermögensschädigung, Urkundenfälschung und Fälschung von Ausweisen, so einige der Vorwürfe.

Gestern hätte sich die Seniorin vor dem Bezirksgericht Saane für ihre Taten verantworten sollen, sie erschien aber nicht–aus gesundheitlichen Gründen. «Ich bedaure, dass sie nicht hier ist. Überrascht davon bin ich aber nicht», sagte Philippe Pillonel, Vorsteher des Amts für Bewährungshilfe, der die Frau nun seit mehreren Jahren begleitet. «Die Frau ist sehr freundlich, liebenswert, und es fällt ihr leicht, Kontakte zu knüpfen», beschrieb Pillonel die Frau auf die entsprechende Frage von Gerichtspräsident Benoît Chassot. Jedoch passe es auch zu ihr, dass sie entgegen ihren Versprechen nicht vor Gericht erscheine und die Verantwortung dafür auf die Ärzte abschiebe.

Keine Strafe ausgeführt

Ein kritischeres Bild der Angeklagten zeichnete Staatsanwalt Marc Bugnon in seinem Plädoyer. Ihre kriminelle Karriere habe die Frau bereits 1989 im Alter von 46 Jahren begonnen. Allein in der Zeit von Ende 2006 bis im Sommer 2013 habe sie 147 Verstösse begangen.

Für die vor 2006 teilweise im Kanton Waadt begangenen Delikte sei die Frau zudem mehrmals verurteilt worden, insgesamt zu über 30 Monaten Freiheitsstrafe, wenn auch teilweise auf Bewährung. Wirklich zur Verantwortung gezogen worden sei sie aber nie: «Die Frau hat keinen einzigen Tag ihrer Strafen abgesessen, keinen Franken der Bussen bezahlt–kein einziger Teil der Strafe wurde ausgeführt.» So habe sie es immer geschafft, ein ärztliches Attest zu erhalten, das eine Haftstrafe verunmöglichte. «Ihr Gesundheitszustand hat sie aber nicht davon abgehalten, weiterhin zu betrügen.» Sie habe Dinge gekauft mit dem Versprechen, sie später zu bezahlen oder unter falschem Namen Objekte bestellt. Auch vor den Schwachen habe sie nicht haltgemacht und ältere oder leicht behinderte Personen davon überzeugt, ihr grössere Summen auszuleihen. Obwohl sie die meisten Delikte zugebe, suche sie die Schuld bei anderen. «Dass sie sich neue, teure Möbel bestellte, ohne zu bezahlen, war nicht etwa ihre Schuld, sondern diejenige der Polizei und des Betreibungsamts, die ihre anderen Möbel immer wieder abholten.»

Die Frau verdiene eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren, sagte Marc Bugnon, ergänzte aber: «Ich bin nicht naiv und weiss, dass diese wohl nicht ausgeführt würde.» Deshalb würde die Staatsanwaltschaft auch eine strenge ambulante Behandlung und Überwachung akzeptieren. «Eines muss ihr aber klar sein: Begeht sie nochmals ein Delikt, muss sie inhaftiert werden–und sei dies in einer Spitalzelle.»

Verteidigerin Lorraine Vallet plädierte dafür, dass die Frau in ihren eigenen vier Wänden bleiben darf. Die Frau habe seit letztem Sommer kein Delikt mehr begangen. «Momentan scheint ihre Situation stabil zu sein. Müsste sie beispielsweise in ein Pflegeheim, könnte sie dies aus dem Gleichgewicht bringen.»

Das Gericht fällt das Urteil in den nächsten Wochen.

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