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Seit 2019 wusste der Kanton von offenen Dossiers im Oberamt See

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Weiterhin ist nicht klar, welche Art von Dossiers aus den Vorjahren im Oberamt des Seebezirks offen sind. Solange das der Fall ist, sei die Frage nach einer Administrativuntersuchung verfrüht, antwortet der Staatsrat zwei SP-Grossrätinnen.

Kurz nachdem Christoph Wieland (FDP) das Oberamt des Seebezirks Anfang Jahr übernommen hatte, meldete er, dass er circa 200 bis 300 offenen Dossiers gegenüberstehe. Deren Bearbeitung sei mit den derzeitigen Ressourcen des Oberamts nicht möglich, «ohne den täglichen Betrieb und die laufenden Geschäfte zu beeinträchtigen», schrieb er damals in einem Communiqué. Deshalb habe er bei der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) einen Antrag auf zusätzliche Ressourcen gestellt.

«Die Tatsache, dass diese Verzugssituation nicht früher entdeckt und behandelt wurde, wirft gewisse Fragen auf und schürt Bedenken zum Betrieb und zur Kontrolle der Oberämter», schreiben die Grossrätinnen Marie Levrat (SP, Vuadens) und Alizée Rey (SP, Villars-sur-Glâne) in einer Anfrage an den Staatsrat. Darin wollen sie unter anderem wissen, ob die Kantonsregierung eine Administrativuntersuchung zur Situation im Oberamt beabsichtigt. Der Staatsrat antwortet darauf weder mit einem klaren Ja noch mit einem Nein. «Die Frage nach einer Administrativuntersuchung kann erst dann gestellt werden, wenn die Art der in den letzten Jahren erfassten hängigen Dossiers bekannt ist.» Und genau dies sei derzeit in Arbeit. Eine auf vier Monate befristete 80-Prozent-Stelle für einen Juristen sei geschaffen worden, «um die Art der hängigen Dossiers und damit den möglichen effektiven Bedarf zu analysieren». Zusätzliche Stellen seien bisher noch nicht ausgeschrieben worden.

Kein Hinweis in Statistiken 

Die Öffentlichkeit erfuhr erst nach dem Abgang des früheren Oberamtmanns Daniel Lehmann (FDP) vom Problem der offenen Dossiers im Seebezirk. Die Kantonsregierung und die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hätten bereits 2019 davon erfahren, heisst es in der Antwort. Auf welchem Weg diese Information an den Kanton gelangte, wird nicht gesagt. Aus den Tätigkeitsstatistiken, die die Direktion jedes Jahr bei den Oberämtern anfordert, sei die Information nicht hervorgegangen, präzisiert der Staatsrat. Diese hätten auf keine Besonderheit hingedeutet, da die Anzahl der bearbeiteten Fälle sowohl zur Bevölkerungsgrösse als auch zu den Oberamtsressourcen proportional gewesen sei.

Die Direktion hat offenbar Handlungsbedarf gesehen, aber im Oberamt teilte man diese Einschätzung nicht. Der Staatsrat schreibt: «Sie forderte den Oberamtmann des Seebezirks umgehend auf, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um diese Dossiers so schnell wie möglich zu bearbeiten, und schlug ihm vor, eine Planung zu erstellen und einen möglichen Bedarf an zusätzlichem Personal zu ermitteln, um dieses Ziel zu erreichen. Der Oberamtmann des Seebezirks war zunächst der Ansicht, dass keine zusätzlichen Ressourcen benötigt würden.»

Das habe sich im folgenden Jahr geändert: «Anfang 2020 stellte der Oberamtmann jedoch fest, dass die Bearbeitung der noch hängigen Dossiers ausserordentliche Unterstützung erfordern würde.» Die Direktion habe um eine genaue Schätzung des Bedarfs gebeten, vorgeschlagen, die Oberamtmännerkonferenz zu informieren für eine mögliche gegenseitige Unterstützung oder die Finanzierung von zusätzlichen Ressourcen zu übernehmen. Doch offenbar sei eine konkrete Reaktion ausgeblieben: «Aufgrund von gesundheitlichen Problemen und der anschliessenden Mobilisierung der Oberämter bei der Bewältigung der Gesundheitskrise wurde diese Schätzung trotz mehrfacher Aufforderung bis Ende 2021 nie erstellt.»

Beschwerden eingereicht

Der Staatsrat vermutet, dass ein beträchtlicher Teil der hängigen Dossiers nicht formell abgeschlossen oder abgelegt wurde, aber heute gegenstandslos ist. Denn es habe zwar mehrere Beschwerden wegen Rechtsverweigerung gegeben. Eine Rechtsverweigerung liegt vor, wenn eine Behörde keinen Entscheid erlässt, obwohl sie dazu verpflichtet wäre. «Diese Beschwerden mussten jedoch nicht behandelt werden, da das Oberamt dem zuvorgekommen war und die entsprechenden Entscheide inzwischen erlassen hatte.» Nur eine Beschwerde, die sich auf eine fehlende Entscheidung über vorsorgliche Massnahmen bezogen habe, sei gutgeheissen worden. Eine endgültige Stellungnahme sei noch nicht möglich, weil die Analyse noch nicht vollständig abgeschlossen sei.

Nichtsdestotrotz habe die Direktion der ILFD dem Staatsrat mitgeteilt, dass sie die jährlichen Inspektionen der Oberämter in Zukunft verstärken wolle. Zudem gebe es seit mehreren Monaten Überlegungen zur Führung der Regionen und damit der Rolle der Oberamtfrauen und -männer.

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