Seit einem bestimmten Moment begann die Stadt Freiburg sich eigene Gesetze zu geben, die über das Stadtrecht, die Handfeste von 1249, hinausgingen.
Im Jahr 1363 begann die Stadt die ersten Ordnungen in einer Sammlung zu vereinigen und damit ihre gesetzgebende Gewalt zu bekräftigen.
Die längsten Ordnungen bilden die Militärordnung von 1410 und mehrere Ordnungen zur Textilherstellung, die 1412, 1420, 1431 und 1436 erlassen wurden.