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Seltsames Verständnis von Demokratie

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Meinungsbeitrag zum neuen Schulgesetz Diverse Berichte und Leserbriefe

 Die Begründungen in diversen Leserbriefen zugunsten des neuen Schulgesetzes zielen dahin, dass die grossen Orte endlich eine professionelle Schulleitung erhalten. Ob dabei andere auf der Strecke bleiben, ist egal. Diese Orte haben ja schon eine Schulleitung, die Schulleiter aber nicht die gleichen Kompetenzen und vor allem nicht das gleiche Salär wie ein OS-Direktor. Nun soll man auch die Führung von kleinen Schulbetrieben zusammenlegen. Wohin das längerfristig führt, ist bekannt: Es soll nur Schulen an zentralen Orten geben. Wer dem widerspricht, kann in der Botschaft des Staatsrates zum Schulgesetz lesen, was über den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden steht: «Da sie nunmehr für die Organisation und die Finanzierung der Schülertransporte verantwortlich sind, werden sie künftig einen stärkeren wirtschaftlichen Anreiz haben, die Infrastrukturen so weit wie möglich zusammenzulegen und damit der Zersiedelung entgegenzuwirken.» Weiter heisst es in der Botschaft: «Die Klassen einer Schule könnten dabei auch über mehrere Standorte verteilt sein, auch wenn diese Lösung keineswegs zu bevorzugen ist.» Wie sich das Ausführungsreglement mit solchen Aussagen gestalten wird, kann man sich ausmalen. Im Übrigen wehre ich mich nicht gegen eine Schulleitung. Das Parlament hätte es in der Hand gehabt, eine Lösung zu bieten, indem es ein Minimum an Leitung pro Klasse (ca. 6 Prozent) und gleichzeitig ein Maximum pro Schulort (ca. 30 Prozent) festlegt. Die Bürger der Gemeinden könnten im Einzelfall entscheiden, ob sie lieber Transportkosten oder die restlichen Schulleitungskosten übernehmen möchten.

Im neuen Gesetz wurde auch die Schulkommission faktisch abgeschafft, obwohl sogar Befürworter des Gesetzes dies absurd finden. In anderen Kantonen gibt es Lösungen, die nicht derart einseitig auf Zentralisierung und auf Macht von Kanton und Schulleitung fixiert sind. In Bern, Aargau, Zürich und Graubünden beispielsweise ist die Gemeinde Anstellungsbehörde. In Graubünden ist es den Schulträgerschaften überlassen, Schulleitungen einzusetzen. In Bern ist die Rolle der Schulkommission unter anderem die politische Führung der Schule und Aufsicht über die Schulleitung.

 Hat man etwa Angst, dass das Volk das vorliegende einseitige Gesetz ablehnen könnte? So gesehen macht das Referendum erst recht Sinn. Das Volk soll entscheiden, wie die Volksschule der Zukunft aussieht.

 

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