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Angeklagte versetzt das Strafgericht

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Die Angeklagte soll es sich in fremden Häusern gemütlich gemacht haben, in Kellerabteile eingebrochen sein und gegenüber Jugendlichen gewalttätig geworden sein. Für diese wie auch weitere Taten hätte sich die 22-Jährige gestern und am Donnerstag vor dem Strafgericht Tafers verantworten müssen. Doch die junge Frau erschien nicht. Sie liess Gerichtspräsident Reinold Raemy, Staatsanwalt Markus Julmy sowie ihren Rechtsanwalt Patrik Gruber sitzen. Auch ein Privatkläger kam vergebens nach Tafers. Rechtliche Konsequenzen hat dies für die Beschuldigte nicht. Erst beim dritten Mal würde das Urteil in Abwesenheit der Angeklagten gefällt.

Bei der gestrigen Sitzung beantragte Rechtsanwalt Gruber ein psychiatrisches Gutachten der jungen Frau, um zu klären, ob Massnahmen zur Suchtbehandlung ergriffen werden müssen. Staatsanwalt Julmy äusserte zwar Zweifel, ob die Angeklagte einen Termin beim Psychiater einhalten werde, wenn sie schon nicht zu ihrer Gerichtsverhandlung erschienen sei. Dennoch lehnte er den Antrag nicht ab und wurde vom Strafgericht Tafers beauftragt, ein psychiatrisches Gutachten durchführen zu lassen. Wie die Suchtbehandlung dann gegebenenfalls aussehen wird, würde die Staatsanwaltschaft entscheiden. Da ein Gutachten gemäss Rechtsanwalt Gruber mehr als zwei Monate Bearbeitungszeit benötigt, wird es dieses Jahr wohl nicht mehr zu einem neuen Verhandlungstermin kommen.

Die junge Frau hatte sich gemäss Anklageschrift zwischen März 2017 und Oktober 2018 im Raum Bern und Freiburg diverser Delikte schuldig gemacht. Dazu gehörten unter anderem Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, das Entwenden eines Autos und das Fahren ohne Führerschein und unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln sowie Tätlichkeiten gegenüber Jugendlichen.

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