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Bedingte Strafe wegen Feuerfunken

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Am 27. Februar verbrannte ein Mann Äste in der Nähe des 300-Meter-Schiessstands in Ueberstorf. Das Feuer sprühte Funken, und der Kugelfang – der aus aufgestapelten Tannenrundhölzern bestand – begann zu brennen. Die Feuerwehren brachten den Brand unter Kontrolle, niemand wurde verletzt (die FN berichteten). Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst zu 20  Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss eine Busse von 300 Franken sowie 340 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

njb

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