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Das Vertrauen von Freundinnen missbraucht

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24 Seiten umfasst die Anklageschrift gegen den Mann, dessen Fall am Donnerstag am Strafgericht Sense in Tafers verhandelt wird. Dem Angeschuldigten, gerade mal 20 Jahre alt, wird eine ganze Reihe von Straftatbeständen vorgeworfen. Es fängt bei gewerbsmässigem Betrug und Diebstahl an, geht über Veruntreuung und Urkundenfälschung und hört bei Strassenverkehrsdelikten auf. Nicht weniger als 28 Parteien treten als Straf- und/oder Zivilkläger auf.

Heimlich EC-Karte benützt

Der junge Mann hat Verschiedenes versucht, um an Geld zu kommen, oft missbrauchte er dabei das Vertrauen seiner Freunde. So hat er beispielsweise einer Freundin mehrfach die EC-Karte «ausgeliehen», um Geld abzuheben, hier 200, dort 500 Franken und an vier aufeinanderfolgenden Tagen je 1000 Franken. Bei der nächsten Freundin entwendete er Geld aus ihrer Handtasche und aus ihrem Zimmer. Und auch in einer neuen Beziehung ging es im ähnlichen Stil weiter: Der Mann stahl Computer und Mobiltelefon, um sie anschliessend zu Geld zu machen. Von einem seiner Freunde hat sich der junge Mann die Lohnabrechnungen beschafft und sie gefälscht und sie bei diversen Kreditinstituten als Beleg für seine Kreditwürdigkeit vorgelegt.

Ein weiterer Anklagepunkt betrifft ein Auto, das der Angeklagte weiterverkauft hat. Den Reserveschlüssel hat er aber zurückbehalten und sich so Zugang zu seinem alten Wagen verschafft und ihn verwendet – nachdem er bei einem anderen Auto die Kontrollschilder abmontiert hatte.

Fiktive Ware verkauft

Eine Masche, die der Mann mehrmals abgezogen hat, sind fingierte Käufe und Verkäufe. So bestellte er etwa Elektronikgerät und Uhren in Onlineshops, bei denen keine Vorauszahlung verlangt wurde. In Läden kaufte er Artikel, die in Raten bezahlt werden konnten. Die erste Anzahlung leistete er jeweils, für den Rest gab er die Adresse seiner Eltern an. Die so ergatterten Waren verkaufte er in Läden, die Gegenstände gegen Bargeld entgegennehmen. Gemäss Anklageschrift beläuft sich der Gesamtwert der Artikel auf rund 15 000 Franken. Andere elektronische Artikel hat der junge Mann in verschiedenen Fachgeschäften in den Kantonen Neuenburg und Freiburg gestohlen und ebenfalls zu Geld gemacht.

Auf Onlineplattformen bot er Waren zum Verkauf an, die er gar nicht hatte und kassierte das Geld ein – es geht um eine Deliktsumme von 13 800 Franken – und der Angeklagte hat auf diese Weise nicht weniger als 48 Personen getäuscht. Oft ging es dabei um Smartphones.

Nach Testfahrt abgefahren

An der Gerichtsverhandlung vom Donnerstag werden auch mehrere Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung zur Sprache kommen. So ist der Angeklagte mehrfach ohne Führerausweis unterwegs gewesen, wurde geblitzt und hat je nach Bedarf fremde Kontrollschilder abmontiert und verwendet. In einem Fall hat er Interesse am Kauf eines Autos angemeldet, eine Testfahrt vereinbart und das Auto anschliessend nicht mehr zurückgebracht. Zwei Tage später wurde er bei einer Polizeikontrolle mit dem veruntreuten Auto angehalten.

Der im Seebezirk wohnhafte Angeklagte befindet sich seit knapp elf Monaten im vorzeitigen Strafantritt in den Strafanstalten von Bellechasse. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung.

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