Drogenverkauf, Hanfanbau und widerrechtliches Beherbergen eines Ausländers mit Einreiseverbot: Das Strafgericht des Sensebezirks in Tafers – unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy – hat einen Mann aus Serbien zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Der Verurteilte muss für eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten ins Gefängnis, die restlichen 26 Monate sind bedingt mit einer Probezeit von fünf Jahren. Das Urteil gilt als Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil durch das Appellationsgericht Basel-Stadt. Die Staatsanwaltschaft verlangte einen fakultativen Landesverweis von 15 Jahren (die FN berichteten). Dies lehnte das Strafgericht ab: Es gab keinen Landesverweis.
Weiter muss der Verurteilte Ersatzforderungen von 11 410 Franken und 1000 Euro zahlen. Von den insgesamt 47 800 Franken Gerichtskosten muss er 8500 Franken übernehmen.
Ein Kilogramm Heroin
Der Verurteilte, der in der Schweiz wohnhaft ist, musste sich wegen Verbrechen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Ausländer verantworten. Laut Anklageschrift hat der Mann insgesamt ein Kilogramm Heroin und eineinhalb Kilogramm Streckmittel verkauft. Zudem hat er mit zwei Personen eine Indoor-Hanfanlage betrieben, bei deren Aufbau er seinen Bruder beschäftigte, der aber unter Einreiseverbot stand. Das Gericht verurteilte ihn wegen des widerrechtlichen Beherbergens, aber nicht wegen des Beschäftigens eines Ausländers mit Einreiseverbot.
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