Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Hanfbauer ruft die Polizei um Hilfe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Juni 2017 wollte ein Sensler Landwirt Drogenhanf verkaufen. Als das Käufertrio auftauchte, erhielt er jedoch kein Geld: Die drei warfen Falschgeld hin und rannten mit zwei Kilogramm Marihuana davon. Der Hanfbauer rief die Polizei.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nun die drei Diebe verurteilt – weil sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. Wer zwei Kilogramm Marihuana erwerbe, konsumiere das nicht selber, sondern wolle es weiterverkaufen, heisst es in den Strafbefehlen. Sie wurden jedoch nicht wegen Diebstahl und wegen Falschgeld verurteilt; diese Verfahren wurden eingestellt. Die drei wurden zu bedingten Geldstrafen von 60 Tagessätzen mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und Bussen zwischen 400 und 700 Franken verurteilt.

Ein vierter Mann wurde verurteilt, weil er dem Hanfbauern die potenziellen Käufer vermittelt hatte. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen und eine Busse von 1600 Franken.

Durch den Anruf war die Polizei aber auch auf den Hanfbauer selber aufmerksam geworden. Er gab zu, seit 2006 auf seinem Hof regelmässig Hanf angebaut zu haben – auf Indoorplantagen und auf dem Feld. Analysen ergaben einen THC-Gehalt zwischen 7,6 und 12 Prozent. Die Polizei geht laut Strafbefehl davon aus, dass er in zehn Jahren rund 29 Kilogramm Marihuana gewonnen und 25 Kilogramm davon verkauft hat. Das hat ihm knapp 80 000 Franken eingebracht. Zudem fand die Polizei mehrere Schusswaffen bei dem Mann, für die er keine Bewilligung hatte. Die Staatsanwaltschaft hat den Landwirt mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist geht über zwei Jahre. Dazu kommt eine Busse von 2300 Franken.

Die Freundin war involviert

Die Freundin des Bauern wusste, dass der Mann Drogenhanf anbaut und verkauft. Laut Strafbefehl hat sie die Pflanzen gegossen und beim Ernten geholfen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt sie zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen mit einer zweijährigen Probezeit. Sie zahlt eine Busse von 900 Franken.

njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema