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Hotel Kaiseregg: Besitzer definitiv freigesprochen

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Definitiver Freispruch für den Besitzer des Hotels Kaiseregg in Plaffeien: Das Bundesgericht hat ihn in letzter Instanz vom Vorwurf entlastet, er habe im Januar 2015 zusammen mit einem Komplizen die Brandstiftung des Hotels organisiert, um Versicherungsgelder zu kassieren.

In erster Instanz hatte das Gericht des Saanebezirks den Hotelbesitzer noch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30  Monaten verurteilt. In zweiter Instanz hob das Kantonsgericht diese Strafe dann auf: Es entschied im Zweifel für den Angeklagten und sprach den Hotelbesitzer von allen Vorwürfen frei.

Der Fall war schliesslich bis vor Bundesgericht gelangt, weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV) gegen den Freispruch durch das Kantonsgericht Rekurs eingelegt hatten.

Beide Rekurse abgewiesen

Nun hat das Bundesgericht den Hotelbesitzer also definitiv freigesprochen. Der Rekurs der KGV sei unzulässig, befanden die Bundesrichter. Die KGV hatte geltend gemacht, im Falle eines Freispruchs müsse sie wohl Versicherungsleistungen auszahlen; bis jetzt hat sie noch keine Zahlung geleistet. Diese Argumentation sei aber viel zu hypothetisch und könne keinen Rekursgrund darstellen, entschied das Bundesgericht. Denn: Ob und wie viel die KGV effektiv zahlen müsse, bemesse sich nicht auf Grundlage des strafrechtlichen Urteils.

Auch der Rekurs der Frei­burger Staatsanwaltschaft wurde vom Bundesgericht abge­wiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte als Rekursgrund vorgebracht, das Kantonsgericht habe die Beweise und die Faktenlage willkürlich gewürdigt.

Das Bundesgericht befand nun aber, der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser habe nicht genügend genau dargelegt, warum der Entscheid des Kantonsgerichts – der Freispruch im Zweifel für den Angeklagten – willkürlich und falsch gewesen sein soll. Ein Entscheid sei nicht allein deshalb willkürlich, weil ein anderer Entscheid passender erscheine, so das Bundesgericht.

mrz/Lib/bearbeitet von ko/FN

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