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«Ich habe nicht gross nachgedacht»

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Eine unbedingte Gefängnisstrafe von 32 Monaten, eine Busse von 800 Franken sowie eine stationäre Massnahme: So lautet das Urteil im Fall eines jungen Mannes, der sich gestern vor dem Strafgericht Sense wegen 20 Anklagepunkten verantworten musste. Die Verhandlung lief speditiv, denn der aus dem Seebezirk stammende Mann, der in drei Wochen 21  Jahre alt wird, hat praktisch alle ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen zugegeben.

So hat er mehrfach heimlich mit der Bankkarte seiner Freundin Geld abgehoben und Urkunden gefälscht, um zu Krediten zu kommen. Er hat Kontrollschilder von Autos gestohlen, ist von Probefahrten nicht zurückgekommen und hat verbotene Softair-Pistolen mitgeführt (siehe auch FN vom Dienstag). X-mal war er mit Autos unterwegs, ohne je den Führerschein gemacht zu haben.

In Geldnöten

48 Mal hat er fiktive Waren im Internet angeboten und das Geld einkassiert, ohne zu liefern, oder hat in Läden Dinge auf Rechnung gekauft, ohne diese zu bezahlen. «Weil ich Geld brauchte», antwortete er auf die Frage des Gerichtspräsidenten nach dem Warum. Es sei in diesem Augenblick der einzige Weg gewesen. «Ich habe nicht gross nachgedacht.» Die Lehre hatte er abbrechen müssen, weil er in den Betrieb des Lehrmeisters eingebrochen war, die Eltern hatten ihn vor die Türe gesetzt, und eine Zeit lang lebte er von seinen kriminellen Aktivitäten.

Nur bei einem Anklagepunkt bestritt er seine Schuld. Eine frühere Freundin hatte ihn beschuldigt, einmal 100 Franken, einmal eine Uhr und einmal 700 Franken gestohlen zu haben. Zudem soll er ihre Unterschrift auf einem Kreditvertrag zwischen ihnen beiden gefälscht haben: Er hatte ihr 5000 Franken gegeben und regelte in diesem Dokument die Rückzahlung. «Sie sagte mir, dass sie nicht die Absicht habe, das einzuhalten.» Sie habe das Wissen, dass das Geld aus illegaler Tätigkeit stammte, ausgenutzt. Um etwas vom Geld zurückzubekommen, habe er 700 Franken entwendet – das gebe er zu, erklärte der junge Mann vor Gericht. Dieses schenkte ihm Glauben und sprach ihn in dieser Angelegenheit frei.

Zeit zum Nachdenken

Für ähnliche Taten hatte ihn die Staatsanwaltschaft bereits im Januar 2016 mittels Strafbefehl zu einer bedingten Strafe von 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Warum das keinen Einfluss auf sein weiteres Handeln gehabt habe, wollte Gerichtspräsident Peter Rentsch von ihm wissen. «Ich habe es einfach hingenommen, es war eine bedingte Strafe», so die Antwort des Angeklagten.

Jetzt sei es anders, sagte er weiter. Seit März 2017 ist er im Gefängnis, erst in Untersuchungshaft, dann im vorzeitigen Strafantritt in Bellechasse. «Es tut mir von Herzen leid, was ich getan habe. Ich schäme mich dafür.» Jeden Abend vor dem Einschlafen denke er nach und wünsche sich, all das nicht gemacht zu haben. Er wolle alles daran setzen, die Schulden zurückzuzahlen, eine Ausbildung zu machen und sich eine Basis für die Zukunft zu schaffen. Seine Verteidigerin, Anwältin Nicole Schmutz Larequi, appellierte in ihrem Plädoyer an das Gericht, ihrem Mandanten diesen Weg zu ermöglichen. Eine weitere lange Freiheitsstrafe sei nicht die beste Lösung. Nach 15  Monaten im Gefängnis sei es nun Zeit, ihm ein Ziel und eine Zukunft zu geben. Um dies zu erreichen, sei eine erzieherische Massnahme, kombiniert mit einer psychologischen Betreuung, angebracht.

Sie wehrte sich damit gegen die Ausführungen von Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Diese hatte in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine stationäre psychiatrische Massnahme gefordert (siehe auch Kasten). Ihren Antrag auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von 32  Monaten und eine Busse für die diversen Gesetzesübertretungen begründete sie unter anderem mit dem «rücksichtslosen Verhalten» des jungen Mannes: Er habe auch ihm Nahestehende hinter das Licht geführt und habe «hohe kriminelle Energie».

Urteilsbegründung

«Schwerwiegend auf die schiefe Bahn geraten»

Anklage und Verteidigung waren sich im Fall des jungen Mannes nicht einig über die Festlegung der Massnahme. Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach stützte sich auf das Gutachten des Psychiaters und plädierte dafür, dass der Mann wegen einer schweren Störung der Persönlichkeit in eine stationäre Einrichtung eingewiesen wird. Der Vollzug der Freiheitsstrafe solle zugunsten dieser Massnahme aufgeschoben werden. Verteidigerin Nicole Schmutz Larequi ging von einer Störung der Persönlichkeitsentwicklung aus, die in einer Einrichtung für junge Erwachsene korrigiert werden könnte. Dort wäre es dem Mann auch möglich, eine Ausbildung zu machen und sich auf das Leben danach vorzubereiten, sagte sie in ihrem Plädoyer.

Das Gericht ist der Linie der Staatsanwaltschaft und des Psychiatriegutachtens gefolgt. Es gebe keinen Grund, dieses infrage zu stellen, sagte Gerichtspräsident Peter Rentsch. Für das Gericht sei es wesentlich, dass die Massnahme schnellstmöglich umgesetzt werde – es sei schade, dass diesbezüglich bisher nichts geschehen sei. Es sei im Interesse des jungen Mannes, konstruktiv mitzuarbeiten, um sein Leben in gute Bahnen zu lenken, so der Gerichtspräsident. Er begründete die unbedingte Strafe mit der «beträchtlichen Anzahl Delikte innerhalb von anderthalb Jahren» und damit, dass der Verurteilte «schwerwiegend auf die schiefe Bahn» geraten sei. Wegen der wirkungslos gebliebenen bedingten Vorstrafe könne keine günstige Prognose gestellt werden. Das Gericht hat deshalb den bedingten Status des früheren Urteils widerrufen.

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