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Illegal oder nur stossend?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Vorwürfe des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), Sektion Freiburg, an die Gemeinde Alterswil sind happig. Im Fokus steht das Vorgehen der Exekutive bei der Planung des neuen Mehrzweckgebäudes, für das die Gemeindeversammlung am vergangenen Freitag einen Baukredit von 14,3 Millionen Franken gesprochen hat. Zusammengefasst lautet die Kritik: Der Gemeinderat bevorzuge das in Alterswil ansässige Architekturbüro von Beat Baeriswyl und trete dabei sämtliche Usanzen und rechtlichen Vorgaben mit Füssen. In seinem Brief, der auch an die Konferenz der Oberämter des Kantons Freiburg und an die Kommission für Schulbauten der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion ging und der den FN vorliegt, wirft der SIA der Gemeinde vor, keinen Architekturwettbewerb organisiert zu haben: «Es erstaunt, dass Sie sich nur mit einer Projektvariante eines Architekten auseinandersetzen. Möglicherweise entgehen Ihnen – aber auch dem Steuerzahler – bessere und nachhaltigere Projekte.»

Der SIA macht weiter geltend, dass der Auftrag für die Planungsarbeiten im Hinblick auf die Genehmigung des Baukredits in einem Konkurrenzverfahren hätten vergeben werden müssen. Stattdessen habe die Gemeinde die Planungsarbeiten, für welchen die Gemeindeversammlung einen Planungskredit von 250 000 Franken gesprochen hat, freihändig an die Firma Baeriswyl Architekten AG vergeben. Dies obwohl die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ab einem Betrag von 150 000 Franken die freie Vergabe klar verbiete. Die SIA stellt schliesslich die Frage, wie es mit dem Recht zu vereinbaren sei, dass die Firma Baeriswyl Architekten AG auch den Auftrag für die Gemeindelokalitäten der Feuerwehr und des Werkhofs erhalten habe. Auch hier bestehe ein Anspruch auf ein faires Verfahren, weil auch hier öffentliche Gelder gesprochen würden. «Mit der deutlichen Bevorzugung eines Anbieters für Architekturleistungen stellen Sie Ihr Vorhaben für den Bau einer Mehrzweckhalle rechtlich auf dünnes Eis», schreibt der SIA. Ebenso stelle das Vorgehen die kantonale Subventionierung von einer Million Franken infrage, für die ein rechtlich korrektes Vergabeverfahren ausschlaggebend sei.

Rechtliche Situation

Effektiv sieht das kantonale Reglement über das öffentliche Beschaffungswesen in Artikel 48 vor, dass für den Bau eines Gebäudes, dessen Wert fünf Millionen Franken (Preisindex 1998) überschreitet, grundsätzlich ein Wettbewerb stattfindet. Und die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen schreibt vor, dass Dienstleistungen zwischen 150 000 und 250 000 Franken in einem Einladungsverfahren vergeben werden müssen.

Hinter den Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens steht der Gedanke, dass einerseits die öffentlichen Gelder möglichst effizient eingesetzt werden – in qualitativer und quantitativer Hinsicht – und andererseits, dass die Unternehmen gleich behandelt werden. In staatsrechtlicher Hinsicht geht es darum, das Handeln des Staates zu legitimieren, indem durch Publizität und nachvollziehbare Verfahren Transparenz geschaffen wird.

Wettbewerbspflicht

Im konkreten Fall stellen sich verschiedene juristische Fragen: Alterswil hatte 1999 einen Architekturwettbewerb für den Bau eines neuen Mehrzweckgebäudes lanciert. Sieger war damals das Architekturbüro Linder, Zühlke & Partner. Das Projekt wurde allerdings 2002 an der Gemeindeversammlung abgelehnt. Baeriswyl hatte damals auch ein Projekt eingereicht. Hat dieser Wettbewerb nach 20 Jahren noch Relevanz, zumal sich die Ansprüche an das Gebäude seither geändert haben?

Gilt der Wettbewerb von damals nicht mehr, stellt sich zweitens die Frage, ob juristisch valable Gründe vorliegen, die es rechtfertigen würden, auf einen Wettbewerb zu verzichten. Denn die kantonale Regelung, ab fünf Millionen Franken einen Wettbewerb auszuschreiben, ist zwingend, wie Mediensprecherin Corinne Rebetez von der kantonalen Baudirektion auf Anfrage bestätigt.

Die dritte Frage, die sich aufdrängt: Wurde der Planungskredit von 250 000 Franken allein für die Vorarbeiten aufgebraucht, oder liegt die Entschädigung von Baeriswyl für das Vorprojekt unter 150 000 Franken?

Und wenn dem so wäre: Kann bei der nun anstehenden Vergabe der konkreten Bauarbeiten das Unternehmen, welches das Vorprojekt ausgearbeitet hat, auch mitmachen und unter welchen Bedingungen? Der SIA hält dazu fest: «In Bezug auf den weiteren Verlauf der Planung ist aus Ihrem Zeitplan nicht ersichtlich, wie sie die Vergabe der Ausführungsplanung und Bauarbeiten handhaben wollen.» Der Fachverband fordert Alterswil darum auf, die weiteren Architekturleistungen dem öffentlichen Beschaffungswesen entsprechend in einem fairen und korrekten Verfahren auszuschreiben.

Reaktion

«Wie wollen Sie so vorwärtskommen?»

Ein Anruf beim Gemeindeammann von Alterswil, Hubert Schibli, brachte begrenzt Licht in die vom Fachverband der Ingenieure und Architekten SIA kritisierte Angelegenheit. «Es stimmt vieles nicht von dem, was der SIA in seinem Brief schreibt.» Schibli verweist auf den Wettbewerb von 1999, der in einem ersten Anlauf für ein neues Mehrzweckgebäude gemacht worden war. «Und was hat es gebracht?» Er sei froh gewesen, dass es diesmal keinen Wettbewerb gegeben habe. Das hätte nur viel Geld gekostet. «Wie wollen Sie so in der Schweiz vorwärtskommen?», sagte Schibli. Er sehe auch nicht ein, warum man ein solches Projekt an einen Zürcher vergeben solle, wo man vor Ort doch einen kompetenten und guten Architekten habe. Ein Architekt, der zudem die Infrastruktur kenne, weil er schon die Prüfung der gemeindeeigenen Bauten vorgenommen habe. Angesprochen auf den Planungskredit konnte Schibli gestern ad hoc nicht sagen, wie viel die Gemeinde davon bereits an Baeriswyl gezahlt hat: «Ich glaube, es sind 160 000 Franken.»

Zum Vorwurf des SIA, dass nicht ersichtlich sei, wie die Gemeinde die Vergabe der anstehenden Architekturarbeiten für die Baueingabe vollziehen wolle, sagte Schibli: «Klar ist, dass wir das Vorprojekt, so wie es ist, realisieren wollen. Dafür können sich auch andere Architekten bewerben.» Die Baukommission werde die Vorwürfe der SIA nun anschauen und von einem Juristen prüfen lassen – mit all dem Zeitverlust, der damit impliziert ist. «Wenn man bedenkt, mit welcher Begeisterung die Bevölkerung hinter dem Projekt steht, tut es mir leid.»

rsa

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